Was ist bei Verdacht eines Behandlungsfehlers zu tun?

16.11.2012, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 1 Min. (1168 mal gelesen)
Dieser Artikel informiert darüber, was Sie beim Verdacht eines Behandlungsfehlers tun sollten. Die frühzeitige Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist sinnvoll.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arzt bei Ihnen einen Behandlungsfehler begangen hat, so sollten Sie zunächst ein Gedächtnisprotokoll erstellen. Derartige Unterlagen sind wichtig, da Dinge mit der Zeit in Vergessenheit geraten. Notieren Sie Daten von Behandlungen und Untersuchungen, Namen und Daten etwaiger Zeugen, auftretende Beschwerden und natürlich die Namen der behandelnden Ärzte. Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Belege gut auf.


Anschließend sollten Sie sich bei dem behandelnden Arzt/Krankenhaus Ihre Behandlungsunterlagen beschaffen. Auf Einsicht in Ihre Behandlungsunterlagen haben Sie ein Recht. Sie sollten sich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen schriftlich bestätigen lassen. Beachten Sie, dass Sie bei der Anfertigung von Kopien für die Kosten aufkommen müssen.


Sie haben dann die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen einzuschalten. Diese lässt anhand der Behandlungsunterlagen ein Gutachten erstellen, welches für den Antragsteller kostenfrei ist. Eine weitere Möglichkeit, ein kostenfreies Gutachten zu bekommen, ist der medizinische Dienst der Krankenversicherungen (MDK).


Genau überlegen sollten Sie sich, ob Sie gegen den Arzt Strafanzeige erstatten. In aller Regel ist dies wenig nützlich und erschwert die Durchsetzung von zivilrechtlichen Ansprüchen.


Generell ist es sinnvoll, sich bei dem Verdacht eines Behandlungsfehlers zunächst anwaltlich beraten zu lassen. Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung werden dabei in der Regel von der Rechtsschutzversicherung übernommen.


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