Bei Rot über die Ampel - was droht

17.08.2012, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 1 Min. (2163 mal gelesen)
Dieser Artikel informiert über die Folgen eines Rotlichtverstoßes. Im schlimmsten Fall droht ein Fahrverbot von einem Monat.

In der Eile ist es fast jedem Autofahrer schon passiert: die Ampel schaltet auf Rot und man will noch schnell „rüber“.

Ein solches Verhalten kann üble Folgen haben, unter Umständen droht ein Fahrverbot von einem Monat. Hinsichtlich der rechtlichen Konsequenzen kommt es drauf an, ob ein einfacher oder ein qualifizierter Rotlichtverstoß vorliegt.

Unter einem einfachen Rotlichtverstoß versteht man das Durchfahren einer Lichtzeichenanlage, die bis zu einer Sekunde Rot angezeigt hat. Es drohen ein Bußgeld in Höhe von 90,00 Euro und drei Punkte in Flensburg.


Unter einem qualifizierten Rotlichtverstoß versteht man das Überfahren einer Ampel die mehr als eine Sekunde Rotlicht angezeigt hat. Hier kann es zum Streit kommen, wenn die Dauer der Rotlichtphase durch Polizisten oder andere Zeugen geschätzt wurde. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß drohen ein Bußgeld von 200,00 Euro, vier Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Teurer wird es, wenn es zu einer Gefährdung oder gar zu einer Sachbeschädigung gekommen ist.


Bei dem drohenden Fahrverbot handelt es sich um ein sogenanntes Regelfahrverbot. Dies bedeutet, dass in Ausnahmefällen kein Fahrverbot verhängt wird. Solche Ausnahmefälle liegen z.B. bei „atypischen Rotlichtverstößen“ vor. In der Rechtsprechung ist beispielsweise von einem Fahrverbot abgesehen worden, wenn das Rotlicht schwer zu erkennen war oder ein Ortsfremder das Lichtzeichen von verschiedenen Spuren verwechselt hat.


Sie sehen, dass das Fahrverbot kein Automatismus ist. Sollte Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen werden, so sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.


Gerne übernehme ich Ihre Vertretung. Sie erreichen mit über das Kontaktformular oder unter (040) 35709790.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwältin
Alexandra Braun

Rechtsanwältin Braun

Weitere Rechtstipps (116)

Anschrift
Deutschhausstraße 32
35037 Marburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwältin Alexandra Braun