Abmahnung „Bääärenstark !!! Frühjahr 2010“ – „Lollies – Schade, schade, schade“ - Baek Law, „Update Media Group“

12.01.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (3174 mal gelesen)
Zur Zeit verschickt die Kanzlei Baek Law aus Hamburg „Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen“ an dem Musiktitel „Schade, schade, schade“ der Gruppe „Lollies“.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von 2 Wochen und die Zahlung von € 183,21 gefordert.

Zur Zeit verschickt die Kanzlei Baek Law aus Hamburg „Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen“ an dem Musiktitel „Schade, schade, schade“ der Gruppe „Lollies“.
Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung innerhalb von 2 Wochen und die Zahlung von € 183,21 gefordert.

Es wird angekündigt, dass Fristverlängerungen nicht gewährt würden und der geforderte Betrag nicht verhandelbar sei.

Ob und in welchem Umfang tatsächlich Daten geflossen sind, kann der behauptete „Tatnachweis“ in vielen Fällen nicht vermitteln. Ein konkreter Schaden wird nicht dargelegt. Ein zu ersetzender Schaden für die Kosten der Inanspruchnahme der abmahnenden Anwälte wäre zudem allein aus der zwischen diesen und ihren Mandanten mutmaßlich geschlossenen Honorarvereinbarung zu berechnen.

Ob der Abgemahnte in der jeweils konkreten Konstellation als Störer zu haften hätte, ist zudem oft sehr fraglich.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing sehr wohl § 97 a UrhG Anwendung finden kann, auch wenn die Rechteinhaber dies bestreiten.

Bei qualifizierter anwaltlicher Beratung kann der abmahnenden Kanzlei „viel Wind aus den Segeln“ genommen werden. Wenn eine Rechtsverletzung nachgewiesen werden kann ist dann dennoch so gut wie immer ein für den Abgemahnten wirtschaftlich sinnvoller Vergleich möglich.

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. Lars Jaeschke

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