Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte, „A Curious Thing“ von Amy MacDonald, Universal Music GmbH

21.06.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (2592 mal gelesen)
Derzeit mahnen die Hamburger Rechtsanwälte Rasch wegen „Verletzung von Urheber- und Leistungsschutzrechten durch die unerlaubte Verwertung geschützter Tonaufnahmen“ ab. Konkret werden (angebliche) Urheberrechtsverletzungen an dem Album „A Curious Thing“ von Amy MacDonald für die Universal Music GmbH verfolgt.

In Deutschland ist die CD schon am 12.03.2010 erschienen. Hier ist im konkreten Einzelfall zu klären, ob dies der Geltendmachung von Ansprüchen entgegenstehen könnte.

Es wird Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert, wobei für die Rücksendung der vorformulierten Unterlassungserklärung eine kurze Frist von 1 Woche gesetzt wird.

Rasch Rechtsanwälte bieten an, „die Angelegenheit“ gegen Zahlung einer Summe in Höhe von € 1.200,00 „gütlich zu beenden“ .

Die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung muss passgenau maßgeschneidert werden, damit das bestmögliche Ergebnis für Sie erzielt wird. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an. „Musterlösungen“ aus Internetforen schaden oft mehr, als sie nützen. Nur wer ausreichend Prozesserfahrung mitbringt kann wissen, welchen Herausforderungen ein Sachverhalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten muss – und wann es gilt, einen Prozess besser zu vermeiden.


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Dr. Lars Jaeschke

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