Abmahnung durch Sasse & Partner, „THE EXPENDABLES“, Splendid Film GmbH

19.12.2023, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (3867 mal gelesen)
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Sasse & Partner wegen (angeblichen) Urheberrechtsverletzungen an dem Film „THE EXPENDABLES“ ab.

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg in großem Umfang wegen „unerlaubten Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen“ ab. Konkret werden (angebliche) Urheberrechtsverletzungen an dem Film „THE EXPENDABLES“ für die Splendid Film GmbH verfolgt.

In Deutschland ist der Film am 06.08.2010 erschienen.

Es wird Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert, wobei für die Rücksendung der vorformulierten Unterlassungserklärung eine kurze Frist von 1 Woche gesetzt wird.

Sasse & Partner bieten an, „die Angelegenheit“ gegen Zahlung einer Summe in Höhe von € 800,00 „endgültig“ zu „erledigen“.

Wichtig ist die gesetzte Frist zur Abgabe einer modifizierten – nicht der von der Gegenseite vorformulierten – Unterlassungserklärung einzuhalten. Anderenfalls droht eine einstweilige Verfügung, die ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie innerhalb der gesetzten Fristen einen Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz prüfen lassen ob und welche Ansprüche gegen Sie bestehen.

Nur wer ausreichend Prozesserfahrung mitbringt kann wissen, welchen Herausforderungen ein Sachverhalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten muss – und wann es gilt, einen Prozess besser zu vermeiden.

Fachanwälte sind nur solche Rechtsanwälte, die diesen Titel aufgrund ihrer Qualifikation von der Rechtsanwaltskammer verliehen bekommen haben.

"Gewerbliche Schutzrechte" sind alle Rechte des "geistigen Eigentums" wie Marken, Designs, Patente, Urheberrechte, etc.


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Dr. Lars Jaeschke

IP.JAESCHKE Marken- und Medienrecht

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