Erschließungsbeitragsbescheid über mehr als 180.000 EUR aufgehoben

29.07.2025, Autor: Herr Wolfgang Raithel / Lesedauer ca. 1 Min. (30 mal gelesen)
Die Klage hatte Erfolg, weil sachliche Beitragspflichten noch nicht entstanden waren

Das Verwaltungsgericht hat der Klage eines Landwirts gegen einen Erschlöießungsbeitragsbescheid über ursprünglich mehr als EUR 180.000,-  - im Widerspruchsverfahren hatte das Landratsamt den Bescheid auf ca. EUR 80.000 herabgesetzt - stattgegeben. Das Verwaltungsgericht hat entscheidungserheblich darauf abgestellt, dass die sachlichen Beitragspflichten noch nicht entstanden sind, weil das gemeindli-che Bauprogramm für die Erschließungsanlage eine Straßenfläche umfasst, die zwar baulich tatsächlich hergestellt, aber (bislang) nicht gewidmet wurde und die (bislang) nicht im Eigentum der beklagten Gemeinde steht. Die Argumentation der Beklagten, es liege ein „planunterschreitender Ausbau“ vor, vermag hieran nichts zu ändern.

Der Kläger wurde von Rechtsanwalt Erich W. Raithel von der Kanzlei Gast & Collegen, Bahnhofstrasse 21, in 85635 Höhenkirchen, vertreten. RA Raithel ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht u. Fachanwalt f. Bau- u. Architektenrecht.

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