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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Michael Stöber
Kieler Straße 15
42697 Solingen
Rechtsanwalt Michael Haasl
Douglasstraße 24 - 26
76133 Karlsruhe
Rechtsanwältin Martina Rösike
Lewerentzstraße 110
47798 Krefeld
Rechtsanwältin Yosma Karagöz
Knesebeckstraße 83
10623 Berlin
Rechtsanwalt Jürgen Wiegand
Frankfurter Straße 35
61118 Bad Vilbel
Rechtsanwalt Uwe Kunik
Hirtenstraße 13
19230 Hagenow
Rechtsanwalt Steffen Koch
Holtorfer Straße 35
53229 Bonn
Rechtsanwalt Jens Gunnar Cordes
Ostenhellweg 27-29
44135 Dortmund

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
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Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?