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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Diebstahl

Rechtsanwalt Klaus J. Fuhrmann
Karl-Marx-Straße 15
67655 Kaiserslautern
Rechtsanwältin Ellen Engel
Fasanenstraße 28
10719 Berlin
Rechtsanwältin Ines Brammer
Bahnhofstraße 10
29640 Schneverdingen
Rechtsanwalt Dr. Franz Sußner
Possenhofener Straße 6 A
82319 Starnberg
Rechtsanwalt Ulrich Bodscheller
Augsburger Straße 11
89312 Günzburg
Rechtsanwalt Christian Dannhauer
Lübecker Straße 101
22087 Hamburg
Rechtsanwalt Torsten Nobis
Königsallee 61
40215 Düsseldorf
Rechtsanwalt Uwe Kunik
Hirtenstraße 13
19230 Hagenow

Rechtliches zum Thema Diebstahl

Diebstahl als Vermögensdelikt Der Straftatbestand des Diebstahls findet sich im Strafgesetzbuch (StGB) in § 242. Er unterfällt wie der Betrug dem Oberbegriff der Eigentumsdelikte. Wichtigstes Merkmal des Tatbestands ist die Wegnahme einer beweglichen Sache beim Tatopfer. Dadurch wird der Diebstahl vom Betrug abgegrenzt, bei dem das Tatopfer eine Sache beispielsweise freiwillig übergibt, das heißt, selbst eine Vermögensverfügung trifft.

Trickdiebstahl und Betrug

Beim sogenannten Trickdiebstahl übergibt das Tatopfer dem Täter selbst die Sache und glaubt zum Beispiel, die Übergabe sei rechtmäßig oder Widerstand verspräche keinen Erfolg. Der Trickdiebstahl unterfällt auch § 242 und wird nicht als Betrug oder Erpressung bestraft. Ebenso stellt das StGB auch den besonders schweren Fall des Diebstahls (§ 243 StGB), den Bandendiebstahl (§ 244 StGB), den Wohnungseinbruchsdiebstahl und den Diebstahl mit Waffen unter Strafe.

Rechtsuchende, die nach einem Anwalt für Diebstahl in gesucht haben, interessierten sich insbesondere für die nachfolgend aufgeführten Themen: Ladendiebstahl.

FAQ zur Anwalt-Suche

Wie viel kostet ein Schreiben vom Anwalt?
Was muss ich zur Erstberatung mitbringen?
Muss ich den Anwalt nehmen, den mir meine Rechtsschutzversicherung empfiehlt?
Kann mein Anwalt einen Vorschuss verlangen?
Kann ich mich beim Anwalt anonym beraten lassen?