Internetrecht: Netzwerkdurchsuchungsgesetz in der Kritik

27.05.2019, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (170 mal gelesen)
Seit Inkrafttreten des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes (NetzDG) steht die Neuregelung im Internetrecht in der Kritik. Nun beschäftigt sich der Rechtsausschuss des Bundestages mit dem Gesetz. Experten aus Justiz, Wissenschaft und Medien haben nun Stellungnahmen abgegeben.

Rechtsausschuss befasst sich mit NetzDG


In der Anhörung vom 16.05.2019 zeigte sich bereits, wie kontrovers über das NetzDG gestritten werden kann. Auch die Meinungen der Experten bewegten sich zwischen der Forderung einzelner Optimierungen bis hin zur vollständigen Neuregelung des Gesetzes. Den Stein ins Rollen gebracht hatten Anträge von Oppositionsfraktionen. Nun beschäftigt sich der Ausschuss mit der Bewertung des NetzDG.

Zielsetzung des Gesetzgebers war es ursprünglich, die verbesserte Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken zu erreichen und Nutzer damit auch vor Internetkriminalität und Hasskommentaren zu schützen. Das Gesetz verpflichtet Betreiber von Internetplattformen wie Facebook und Twitter dazu, strafbare Inhalte schneller als bisher zu löschen. Doch Kritiker sehen in den Regelungen einen Eingriff in die freie Meinungsäußerung und die Medienfreiheit.

Verstoß gegen Meinungsfreiheit?

So auch der Medienrechtler Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig, der die vollständige Aufhebung des Gesetzes wegen dessen Verfassungswidrigkeit fordert. Das Gesetz verstoße seiner Meinung nach gegen die Meinungs- und Medienfreiheit des Grundgesetzes.
Andere dagegen, wie der Jurist Martin Eifert von der juristischen Fakultät der Berliner Humboldt-Universität halten das Gesetz für verfassungsgemäß. Durch die Regelung, die insbesondere Betreiber von sozialen Netzwerken in die Verantwortung nimmt, werde nicht gegen die Meinungs- oder Medienfreiheit verstoßen.

Es besteht Optimierungsbedarf

Viele der Stimmen fordern keine vollständige Aufhebung des Gesetzes, sondern eine Ausbesserung in verschiedenen Bereichen. Die Stimmen sehen in dem NetzDG einen guten Ansatz zur Bekämpfung von Internetkriminalität. So beurteilt das Bundesamt für Justiz das NetzDG grundsätzlich dazu geeignet, die Durchsetzung des geltenden Rechts im Bereich des Internetrechtes zu verbessern. Gerade im Bereich der Internetkriminalität sei dies durch die Neuregelungen möglich. Auch der Deutsche Richterbund sieht den Gesetzgeber mit dem NetzDG grundsätzlich auf dem richtigen Kurs. Dennoch wird auch von dieser Seite bemängelt, dass faktische Strafbarkeitslücken bei der Verfolgung von Hasskriminalität immer noch herrschten.

Die nun entfachte Debatte zeigt einmal mehr, dass mit den bestehenden Regelungen nicht alle Fragen des Internetrechts restlos geklärt sind. Ob nun eine vollständige Neureglung oder teilweise Verbesserung – der Rechtsausschuss und letztlich der Gesetzgeber wird sich mit den aufgeworfenen Fragen zum NetzDG befassen müssen.

Weitere Informationen zu Fragen des Internetrechts erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/internetrecht-onlinerecht.html


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