Nach jahrelangem Hin und Her – Neues Gesetz gewährt mit Samenspende gezeugten Menschen Anspruch auf Klärung der leiblichen Vaterschaft

06.10.2017, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (98 mal gelesen)
Die Anzahl der Samenspender im persönlichen Umfeld ist wohl eher gering, denn ist eben ein Thema über das selten gesprochen wird. Das neue Gesetz zur Einrichtung eines bundesweiten Samenspenderregisters besteht seit Mitte Juli, danach haben mittels einer Samenspende gezeugte Menschen nun einen Anspruch auf die Kenntnis ihrer Abstammung.

Endlich Klarheit über die Vaterschaft

Am 18.05.2017 wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet und es passierte am 07.07.2017 den Bundesrat. Nach dem neuen Gesetz müssen alle Männer bevor sie ihre Samenspende abgeben, einwilligen, dass ihre personenbezogenen Daten an das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) weitergegeben werden. Diese Daten werden dann 110 Jahre lang gespeichert. Pflichtangaben sind der Name, der Geburtstag und Geburtsort, die Staatsangehörigkeit des Spenders und der Empfängerin. Freiwillige Zusatzangaben wie das eigene Aussehen sind möglich. Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt werden, können ab dem 16. Geburtstag Auskunft verlangen.

Mehr als eine Auskunft kommt nicht dabei heraus

Durch das neue Gesetz werden die alten Regelungen bezüglich der Vaterschaft im Familienrecht nicht berührt, dies wird durch eine ergänzende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch sichergestellt. Diese Vorschrift soll ausschließen, dass der Vater in einem Abstammungsverfahren als solcher festgestellt werden kann. Damit die Vorschrift auch eingreifen kann, ist es notwendig, dass die künstliche Befruchtung bei einer Entnahmeeinrichtung im Sinne des Gesetzes erfolgt ist. Nach Meinung des Gesundheitsministers soll diese Regelung sicherstellen, dass die Väter später keinen Forderungen ihrer Kinder ausgesetzt sind.

Ohne Anonymität bleibt ein Restrisiko

Nicht alle sind mit dem Gesetz restlos zufrieden. Kritik erfolgt im Hinblick auf die Speicherdauer von 110 Jahren. Samenspender müssten danach die politischen Konstellationen genauer im Fokus haben. Dies könnte insgesamt zu einer geringeren Spendenbereitschaft führen. Die Befürworter verweisen auf das Wohl des Kindes und die Möglichkeit, bei schweren Krankheiten einen potentiellen Spender in der Familie zu haben.

Das Thema Samenspende und Vaterschaft ist ein oft diskutiertes und emotional aufgeladenes Thema. Die Diskussion bleibt in Zukunft abzuwarten und wer sich seines Nebenverdienstes beraubt sieht, für den gibt es ja noch die Blutspende.

Mehr zum Thema Vaterschaft erfahren sie auf: https://www.rosepartner.de/familienrecht/abstammung-name/vaterschaft.html


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