Neues Modell für die Grundsteuer
23.09.2019, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (98 mal gelesen)
Das Bundesverfassungsgericht hat es schon verbindlich festgestellt – die bisherige Regelung zur Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Seitdem wurden schon viele unterschiedliche Reformmodelle diskutiert. Nun hat Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers einen Kompromissvorschlag ins Gespräch gebracht
Veraltete Berechnungsgrundlage und ungerechte Steuerbelastung
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf das Eigentum an einem Grundstück und dessen Bebauung anfällt (nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln). Sie ist nicht nur eine der größten steuerlichen Einnahmequellen von Städten und Gemeinden, sondern bildet auch für Grundstückeigentümer eine einzukalkulierende finanzielle Belastung. Doch schon länger steht ihre Berechnungsgrundlage in der Kritik. Die Einheitswerte für die Berechnung der Steuer werden teilweise noch auf Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 ermittelt. Eine Anpassung der Werte wurde bislang versäumt, sodass es über die Jahre zu einer Verzerrung gekommen ist. Das Ergebnis ist eine schon lange nicht mehr gerechte Besteuerung von Immobilien.
Verbindlich festgestellt hat diese „gravierende Ungleichbehandlung“ und damit die Verfassungswidrigkeit der Steuer das Bundesverfassungsgericht im April 2018 (Urteil v. 10.04.2018; Az.: 1 BvL 11/14). Das Bundesverfassungsgericht legte in seinem Urteil ebenfalls fest, dass der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung zur Grundsteuer auf den Weg gebracht haben muss.
Finanzminister schlägt Kompromiss vor
Nun wird vom niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers eine neue Kompromisslösung vorgeschlagen. Der CDU-Politiker sprach sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für eine Berechnung der Steuer anhand der Fläche und insbesondere der Lage des Grundstückes aus. Dafür sollen Städte und Gemeinden selbst festlegen, welche Viertel oder Bereiche als mehr oder weniger begehrte Lagen anzusehen sind. Die Grundsteuer soll dann in den guten Wohnlagen höher ausfallen, als in den unbeliebteren Stadtteilen oder Lagen. Nach Ansicht des Finanzministers sei der Vorteil dieses Modells, dass es einfach, transparent und bürokratiearm ist und damit wesentlich leichter umzusetzen wäre, als andere Modellvorschläge.
Neuregelung muss bald kommen
Nur noch bis Jahresende kann sich der Gesetzgeber Zeit nehmen – danach muss eine Neuregelung zur Grundsteuer stehen. Ansonsten drohen Städten und Gemeinden ein immenser Steuerausfall, denn nach der bislang geltenden Regelung kann im kommenden Jahr keine Grundsteuer mehr erhoben werden. Eigentlich Grund genug, sich auf eine Neuregelung der Grundsteuer zu einigen .
Weitere Informationen zum Steuerrecht und Immobilien erhalten Sie auch unter: http://www.rosepartner.de/steuerberatung/immobilien-steuern.html
Veraltete Berechnungsgrundlage und ungerechte Steuerbelastung
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf das Eigentum an einem Grundstück und dessen Bebauung anfällt (nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln). Sie ist nicht nur eine der größten steuerlichen Einnahmequellen von Städten und Gemeinden, sondern bildet auch für Grundstückeigentümer eine einzukalkulierende finanzielle Belastung. Doch schon länger steht ihre Berechnungsgrundlage in der Kritik. Die Einheitswerte für die Berechnung der Steuer werden teilweise noch auf Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 ermittelt. Eine Anpassung der Werte wurde bislang versäumt, sodass es über die Jahre zu einer Verzerrung gekommen ist. Das Ergebnis ist eine schon lange nicht mehr gerechte Besteuerung von Immobilien.
Verbindlich festgestellt hat diese „gravierende Ungleichbehandlung“ und damit die Verfassungswidrigkeit der Steuer das Bundesverfassungsgericht im April 2018 (Urteil v. 10.04.2018; Az.: 1 BvL 11/14). Das Bundesverfassungsgericht legte in seinem Urteil ebenfalls fest, dass der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung zur Grundsteuer auf den Weg gebracht haben muss.
Finanzminister schlägt Kompromiss vor
Nun wird vom niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers eine neue Kompromisslösung vorgeschlagen. Der CDU-Politiker sprach sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für eine Berechnung der Steuer anhand der Fläche und insbesondere der Lage des Grundstückes aus. Dafür sollen Städte und Gemeinden selbst festlegen, welche Viertel oder Bereiche als mehr oder weniger begehrte Lagen anzusehen sind. Die Grundsteuer soll dann in den guten Wohnlagen höher ausfallen, als in den unbeliebteren Stadtteilen oder Lagen. Nach Ansicht des Finanzministers sei der Vorteil dieses Modells, dass es einfach, transparent und bürokratiearm ist und damit wesentlich leichter umzusetzen wäre, als andere Modellvorschläge.
Neuregelung muss bald kommen
Nur noch bis Jahresende kann sich der Gesetzgeber Zeit nehmen – danach muss eine Neuregelung zur Grundsteuer stehen. Ansonsten drohen Städten und Gemeinden ein immenser Steuerausfall, denn nach der bislang geltenden Regelung kann im kommenden Jahr keine Grundsteuer mehr erhoben werden. Eigentlich Grund genug, sich auf eine Neuregelung der Grundsteuer zu einigen .
Weitere Informationen zum Steuerrecht und Immobilien erhalten Sie auch unter: http://www.rosepartner.de/steuerberatung/immobilien-steuern.html
Autor dieses Rechtstipps

Bernfried Rose
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Weitere Rechtstipps (52) Weitere Rechtstipps (52) BGH zu entgangenen Gewinn bei Lizenzverletzungen Vaterschaftsanerkennung und Aufenthaltsrecht Neue Entwicklungen zur Kassenbonpflicht Steuerrecht: Umstrittene Kassenbonpflicht Bundesarbeitsministerium plant Gesetz zur Erfassung von Arbeitszeit Adoptionsrecht: Keine Anerkennung einer Auslandsadoption bei unzureichender Elterneignungsprüfung Neuregelung der Grundsteuer: Bundesländer stimmen Reformvorschlägen zu Autonomes Fahren bewerben? Rechtsbeugung im Fall Künast? Adoption Volljähriger erleichert! Kosten sparen beim Immobilienverkauf Internetrecht: Netzwerkdurchsuchungsgesetz in der Kritik Stiefkindadoption bald auch ohne Ehe? E-Commerce: keine zusätzlichen Gebühren bei Paypal-Zahlung Die Europäische Union im Kampf gegen Ausbeutung von Arbeitnehmern Markenrecht: Bayern darf Marke „Neuschwanstein “ behalten Steuerrecht: Gefängnisstrafen für Biersteuer-Betrüger Gefährden Smartphones das Kindeswohl? EGMR erklärt Kinderwohl wichtiger als Vaterschaft und weist Klage eines Ex-Liebhabers ab Grundsatzurteil für Facebook-Nachlass Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Vaterschaftsanfechtung möglich Neue GroKo: Kommt jetzt die Sammelklage? Keine guten Karten für Hobby-Stalker: Suchmaschinen Link für Facebook benötigt Hinweis Landgericht beanstandet Allgemeine Geschäftsbedingungen von Airline – easyJet muss Gebühren rückerstatten Ehegattensplitting in der Kritik Angst um's liebe Geld? Immobilienrecht: Energieausweis muss konkrete Angaben enthalten Nach jahrelangem Hin und Her – Neues Gesetz gewährt mit Samenspende gezeugten Menschen Anspruch auf Klärung der leiblichen Vaterschaft Wie plane ich meinen Nachlass – Enterben und Pflichtteil Gesetzesänderung zur Ehe für alle Testamentsvollstreckung muss nicht zwangsläufig im Erbschein vermerkt werden 115.000 Euro aus Bank verschwunden – Angestellte im Visier Was schulden Youtube und Google? Problem: Erbschleicher Die Testamentskopie Frauenrechte in Indien Ein Testament in letzter Sekunde? Gleiche Rechte für uneheliche Kinder! Nach BFH-Urteil: Verzicht auf Pflichtteil unter Geschwistern kann teuer werden Der Widerruf des gemeinsamen Testaments von Ehegatten Testament weg – Erbe weg? Sittenwidriger Ehevertrag eines Unternehmers Freund zu Feind – das geht oft schneller als man denkt Ehescheidungskosten finden steuerliche Berücksichtigung Leihmutterschaft begründet keine rechtliche Elternschaft Kindeswohlerwägungen bei Adoption und Leihmutterschaft BGH beschränkt Adoption von Stiefkindern Wieviel Schutz bringt das neue Gesetz gegen die Kinderehe? Deutsches Erbrecht diskriminiert nichteheliche Kinder KG Berlin: Erbfolge bei Verteilung von Vermögenswerten durch Testament BGH: Nachweis des Erbrechts gegenüber der Bank auch ohne Erbschein Aktuelles zum Erbrecht
Anschrift
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: 040-41437590
Mobil: 0176-23114258
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwalt Bernfried Rose