Die Europäische Union im Kampf gegen Ausbeutung von Arbeitnehmern

01.10.2018, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 3 Min. (87 mal gelesen)
Die Ausbeutung von Arbeitskräften ist auch innerhalb der europäischen Union noch ein weitreichendes Problem, dies geht aus dem aktuellen Bericht der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA) hervor. Die Experten fordern nun einen wirkungsvolleren Schutz der Arbeitnehmer und verstärkte Kontrollen, um die Einhaltung des Arbeitsrechts zum Schutz der Arbeitnehmer in Zukunft besser gewährleisten zu können.

Bericht der FRA – Kontrollen sind häufig wirkungslos

Mangelhafte und teilweise auch wirkungslose Arbeitsplatzkontrollen ermöglichen es Arbeitgebern in der EU immer noch, gegen Vorschriften aus dem Arbeitsrecht zu verstoßen und Arbeitnehmer auszubeuten. Der Bericht zum Schutz der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer vor Ausbeutung und zur Verbesserung von Kontrollen spricht dabei eine deutliche Sprache. Er enthält Schilderungen von fast 250 Arbeitnehmern aus EU- und Drittländern, die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft am eigenen Leib erfahren mussten.

Gut die Hälfte der Betroffenen hatte selbst aber nie Kontrollen von Arbeitgebern am Arbeitsplatz erlebt. Und selbst wenn Kontrollen stattfanden, sollen viele der Arbeitgeber im Vornherein gewarnt worden sein. Für die Unternehmen war es dann ein leichtes, die Verstöße bei den Kontrollen zu verschleiern. Aufgrund dieser fehlerhaften Kontrollen ist auch das Vertrauen der Arbeitnehmer in einen wirkungsvollen Schutz durch das Arbeitsrecht verloren gegangen, so das Fazit des Berichts.

Wie ist Arbeitnehmerschutz in Zukunft zu gewährleisten?

Der Bericht zeigt, dass noch lange nicht alle Voraussetzungen für die Umsetzung der europäischen Arbeitnehmerschutzregelungen getroffen wurden. Wie so häufig können Regelungen keine Wirkung entfalten, wenn sie nicht auch kontrolliert werden. Die FRA fordert daher verstärkte Kontrollen, um den Arbeitnehmerschutz in Zukunft besser gewährleisten zu können. So sollen gerade in missbrauchsanfälligen Branchen, beispielsweise im Bau- und Nahrungsmittelbereich oder bei Hausangestellten, nicht mehr über bevorstehende Kontrollen informiert werden, um Arbeitgeber nicht zu warnen. Zudem sollen nach Vorstellung der FRA Verstöße durch die Mitgliedstaaten strenger bestraft werden.

Aufgabe der Arbeitsinspektoren als positiv bewertet

Der Bericht ergebe außerdem, dass Arbeitsinspektoren bisher bereits eine gute Möglichkeit bilden, um für betroffene Arbeitnehmer ein sicheres und vertrauensvolles Umfeld zu schaffen. Die Arbeitnehmer gaben an, eher bereit zu sein, ihre Arbeitgeber anzuzeigen, wenn sie durch Arbeitsinspektoren informiert und einbezogen wurden. Aufgabe der Arbeitsinspektoren ist es, eine unabhängige Anlaufstelle bei Verstößen gegen Arbeitsvorschriften zu bilden. Ziel soll es sein, dass sich Arbeitnehmer bei Verstößen gegen das Arbeitsrecht in einem geschützten Umfeld befinden, in denen sie auch Verstöße anzeigen, ohne Vergeltungsmaßnahmen ihrer Arbeitgeber zu fürchten.
In Deutschland übernimmt die Gewerbeaufsicht die Überwachung der gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz in Unternehmen. Die Arbeitsinspektion bildet also den Oberbegriff für eine Vielzahl von unterschiedlichen Behörden innerhalb der EU, die diese Aufgaben wahrnehmen. Auf europäischer Ebene ist das Senior Labour Inspectors Committee als zentrale Koordinationsstelle eingerichtet.

Bewusstsein für Ausbeutung in Unternehmen weiter schärfen

Ein weiteres Problem bei der Aufdeckung und Ahnung von Verstößen seien auch Sprachbarrieren, die ebenfalls mit Hilfe der Arbeitsinspektoren überbrückt werden sollen. Bei den Kontrollen soll es eher um die Frage der Verletzung von Rechten der Arbeitnehmer gehen, als um ihren Aufenthaltsstatus, so die FRA.
Die Arbeitsinspektoren sollen nach Vorstellung der FRA in Zukunft noch besser geschult werden, die Ausbeutung von Arbeitnehmern zu erkennen. Eine gemeinsame Arbeit mit der Polizei würde dieses Ziel weiter begünstigen. Insgesamt müsse daran gearbeitet werden, dass die Ausbeutung von Arbeitnehmern schneller und konsequenter erkannt, gemeldet und in der Folge auch geahndet wird. Nur dann kann auch das Problem der Ausbeutung von Arbeitskräften innerhalb der EU weiter bekämpft werden. Mit dem Bericht der FRA ist nun ein erster Schritt gemacht. Wie die Empfehlungen national durchgesetzt werden, bleibt dabei abzuwarten.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/arbeitsrecht.html


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