Autonomes Fahren bewerben?

04.11.2019, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (592 mal gelesen)
Tesla bekommt Ärger mit der deutschen Autoindustrie

Während in Japan die ersten fliegenden Autos zum Testflug aufbrechen, sind die selbstfahrenden Pkws heute schon auf unseren Straßen unterwegs. Noch nie war die Zukunft so nah! Doch auch der technische Fortschritt muss sich an rechtliche Vorgaben halten.


Autopilot darf nicht fahren

Wer den aktuellen Tesla fährt, hat ihn schon drin: Ein Druck auf den entsprechenden Knopf und das Auto rollt von ganz alleine die Straße entlang, fädelt sich in den fließenden Verkehr ein, hält an der Ampel und weicht Hinternissen aus. Die Funktion zu betätigen ist allerdings noch nicht erlaubt.

Jedenfalls das europäische und deutsche Recht wird dieses Verbot in nächster Zeit auch nicht ändern. Hintergrund sind diverse technische, rechtliche und nicht zuletzt moralische Konflikte. Und nicht zuletzt die Frage: Wer trägt die Verantwortung, wenn da mal etwas schief geht?


Werbung erlaubt?

Dennoch wirbt Tesla auf seiner Internetseite und schreibt, die Funktion erlaube "automatisches Lenken, Beschleunigen und Bremsen". Allerdings steht dort auch der Zusatz, dass die Funktionen eine aktive Überwachung durch den Fahrer benötigten und ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs daher nicht möglich sei. Also Fall klar?

Nach Ansicht der deutschen Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs erwecke das Unternehmen den irreführenden Eindruck, der Wagen könne auf deutschen Straßen autonom fahren. Tatsächlich handele es sich jedoch nur um ein "Fahrassistenz"-Programm. Einige der Funktionen seien in Deutschland immerhin noch gar nicht zugelassen.


Warum diese Klage?

Ob die obige Aussage von Tesla hier tatsächlich Verbraucher in die Irre führt, ist ob des recht eindeutigen Zusatzes wohl fraglich. Hintergrund der Klage dürften vielmehr taktische Ziele sein. Denn die Wettbewerbszentrale ist eine Selbstkontrollinstitution der deutschen Wirtschaft. Zu ihren Mitgliedern und Organisatoren gehören die Konkurrenten von Tesla: Volkswagen, Audi, Daimler und BMW.

Dass die Herren des Verfahrens es dem neuen Konzern schwer machen wollen, in ihrem Revier Fuß zu fassen, leuchtet ein. Dennoch sollte mit rechtlichen Mechanismen kein Schindluder getrieben werden -- wir sind ja hier nicht in Amerika!

Weitere Informationen zum Werberecht finden Sie übrigens auf unserer Homepage: https://www.rosepartner.de/werberecht.html


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Bernfried Rose

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

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