Gesetzesänderung zur Ehe für alle

25.09.2017, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (135 mal gelesen)
Ab dem 01.10.2017 wird die neue Gesetzesänderung zur Ehe für alle in Kraft treten. Gleichgeschlechtliche Paare werden nun die Möglichkeit haben zu heiraten.
Dies bedeutet in der Zukunft eine weitreichende Veränderung im Familienrecht.

Neue Rechtslage im Familienrecht
Durch die Änderung wird der Begriff der Ehe geöffnet – In Zukunft kann eine Ehe nicht nur zwischen einem gleichgeschlechtlichen Paar, sondern auch zwischen Frau und Frau oder Mann und Mann geschlossen werden. Bisher hab es dafür nur die Möglichkeit, eine solche Partnerschaft als sogenannte Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen. Viele der Benachteiligungen wurden durch die Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahr 2001 weitestgehend beseitigt.
Einige große Themen, wie die Adoption von Kindern, konnten dadurch aber nicht geklärt werden. Dies wird sich ab Oktober ändern.

Homosexuelle Paare dürfen Adoptiveltern sein
Denn mit der Gesetzesänderung wird auch die Grundvoraussetzung für die Adoption eines Kindes erfüllt – die bestehende Ehe der Adoptiveltern.
Da nun auch für gleichgeschlechtliche Paare eine Ehe möglich wird, können sie nun, wenn alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt sind, Kinder adoptieren.
Diese Folge macht besonders deutlich, wie groß die Bedeutung der Gesetzesänderung für homosexuelle Paare ist. Mit ihr kommt es zu einer Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Paaren im Familienrecht. Einer gesonderten Änderung des Adoptionsrechts bedarf es dabei nicht.

Die Umwandlung in der Praxis
Allerdings wird mit dem neuen Gesetz nicht automatisch jede eingetragene Lebenspartnerschaft zur Ehe. Dafür ist immer noch eine gesonderte Erklärung der Partner bei einem Standesamt erforderlich. Allerdings wird die Ehe in Zukunft die Lebenspartnerschaft ablösen: Zwar können Lebenspartnerschaften, die bereits geschlossen sind und nicht umgewandelt werden sollen, weiter bestehen bleiben, aber nach Oktober können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr gegründet werden. Es bleibt dann nur noch die Möglichkeit der Ehe.

Kritiker bemängeln vorschnelle Gesetzgebung
Das Gesetz ist ohne Zweifel ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte gleichgeschlechtlicher Paare. Dennoch macht sich auch Kritik breit. Viele bemängeln, dass eine schnelle und reibungslose Umsetzung des Gesetzes schwierig sei. Ein großes Problem sei der Verwaltungsaufwand, der mit der Gesetzesänderung einhergehe.
Beispielweise könne eine vollständige Erfassung der Ehen im sogenannten Eheregister erst im Oktober 2018 gewährleistet werden, da das System auf die neue Konstellation umgestellt werden müsse. Bis dahin werden die Eheleute nach den bisherigen Bezeichnungen „Ehemann“ und „Ehefrau“ eingetragen, sodass einer der Ehegatten an einer falschen Stelle eingesetzt werden muss. Mit einer längeren Vorlaufzeit für das Gesetz wären solche Schwierigkeiten nicht aufgetreten, betonen die Kritiker.

Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.rosepartner.de/familienrecht.html


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