Was schulden Youtube und Google?

09.09.2017, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (86 mal gelesen)
Welche Daten sind geschützt bei einer Urheberrechtsverletzung?

Wer auf Youtube ein Video hochlädt, für das er die Rechte nicht innehat, verstößt gegen das Urheberrecht. Er riskiert eine Abmahnung, eine Unterlassungsklage sowie unter Umständen empfindliche Schadenersatzklagen. Doch wie sollen Rechteinhaber herauusfinden, wer hinter den Benutzernamen auf Youtube steckt? In der Regel ist man auf Youtube selbst angewiesen, um herauszufinden, gegen wen sich das Schadenersatzbegehren richtet. Doch was genau muss der Konzern preisgeben?

Pflichten des Urheberrechts

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt musste nun einen kniffligen Fall lösen. Die Klägerin ist eine deutsche Filmverwerterin. Sie besitzt die ausschließlichen Nutzungsrechte an zwei Filmen, die von drei verschiedenen Nutzern auf Youtube öffentlich gemacht wurden.

Als das Unternehmen die Namen und Anschriften der Betroffenen erbat, erklärten Youtube und der Mutterkonzern Google, dass die Daten nicht vorlägen. Das Unternehmen bat sodann um die E-Mail-Adressen, Telefonnummern und IP-Adressen der Nutzer. Als sie damit keinen Erfolg hatten, klagten sie vor Gericht auf Auskunft.

Welche Auskünftsansprüche gibt es?

Bereits das Landgericht hatte erstinstanzlich entschieden, dass kein Anspruch auf Bekanntgabe bestehe. Das Urhebergesetz sähe lediglich einen Anspruch auf Bekanntgabe von Name und Anschrift vor. Beides hätten den Konzernen nicht vorgelegen. Einen weitergehenden Anspruch gäbe es nicht.

In zweiter Instanz änderte nun das OLG die Entscheidung insofern ab, als dass es jedenfalls einen Anspruch auf Auskunft über die E-Mail-Adresse der Nutzer bejahte. Denn den Bergriffen "Anschrift" und "Adresse" komme im deutschen Sprachgebrauch keine unterschiedliche Bedeutung zu. Unter "Adresse" fiele aber dem Wortsinn nach auch die E-Mail-Adresse. Den geänderten Kommunikationsgewohnheiten der deutschen Gesellschaft und dem Siegeszug des elekonischen Geschäftsverkehrs müsse mit einer entsprechenden Interpretation Rechnung getragen werden.


Was bedeutet das letztendlich?

Auch der Begriff der "IP-Adresse" enthält zwar das Wort "Adresse" als Bestandteil. Dem komme hier aber eine andere Bedeutung zu, so die Richter. Denn anders als oben, wo Adresse jenen Ort bezeichnet, an den man schreiben muss, damit das Geschriebene den Empfänger erreicht, identifiziert "IP-Adresse" das Endgerät, von dem aus eine bestimmte Webseite aufgerufen wird. Zur Kommunikation dient sie aber nicht.

In Zukunft trifft Youtube && Co. also allein die Pflicht, die E-Mail-Adressen ihrer Nutzer im Falle einer Urheberrechtsverletzung preiszugeben und gegebenenfalls die Anschrift und den Namen, wenn ihnen diese vorliegen. Da aber jedenfalls eine Anmeldung ohne richtige E-Mail-Adresse nicht möglich ist, kommt der Entscheidung erhebliche Bedeutung zu. Inwiefern eine Identifizierung in der Praxis allein durch eine E-Mail-Adresse gelingt, bleibt dennoch abzuwarten.


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