Abmahnung: Waldorf Frommer mahnt wegen Urheberrechtsverletzungen am Film "Monster Hunter" ab

12.04.2021, Autor: Herr Carsten Herrle / Lesedauer ca. 2 Min. (115 mal gelesen)
Die Kanzlei Waldorf Frommer ist bekannt für ihre Abmahnungen wegen des Filesharings diverser Filme und Serien. Die Rechtsanwälte verschickten kürzlich ein Schreiben, mit welchem das Filesharing des Films „Monster Hunter" abgemahnt wird.

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist bekannt für ihre Abmahnungen wegen des Filesharings diverser Filme und Serien. Die Rechtsanwälte verschickten kürzlich ein Schreiben, mit welchem das Filesharing des Films „Monster Hunter" abgemahnt wird.

Über "Monster Hunter":

Monster Hunter ist ein Fantasy-Film mit Milla Jovovich, welcher unter der Regie von Paul W. Anderson entstand und am 30. Dezember in die amerikanischen Kinos kam. Der Film sollte am 28. Januar auch in die deutschen Kinos kommen.

Der Film "Monster Hunter" basiert auf der gleichnamigen Videospielreihe. Der Film handelt von Artemis, der Anführerin einer kleinen Militärpatrouille, die sich in einer Wüste auf der Suche nach einer verschollenen Einheit befindet. Ein mysteriöser Sandsturm erfasst die Fahrzeuge der Einheit und schleudert sie in eine fremde Welt.

Inhalt der Abmahnung:

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, den Film über ein Filesharing-Programm ohne notwendige Zustimmung des Rechteinhabers, im Internet zum Download angeboten zu haben.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Rechtsanwälte fordern aufgrund dieser Rechtsverletzung den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf. Des Weiteren wird die Zahlung eines Schadensersatzes (vorliegend 938,50 Euro), sowie die Erstattung der entstandenen Rechtsanwaltskosten gefordert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt und somit die Verpflichtung überhaupt besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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