Autor: RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, Rechtsanwälte Verweyen Lenz-Voß Boisserée, Köln, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht (TH Köln)
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 07/2019
Ordentliche Verdachtskündigung bei länger zurückliegendem Tankkartenmissbrauch
Eine ordentliche Verdachtskündigung (hier: wegen Tankkartenmissbrauchs) kommt noch Jahre nach Bekanntwerden der Verdachtsmomente in Betracht, wenn kein Fall der Verwirkung vorliegt. Nicht als „privat” gekennzeichnete Daten auf einem Dienstrechner...