Autor: Rechtsanwalt Lennart-Christian Levenson,Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht,IRLE MOSER Rechtsanwälte, Berlin
Aus: IP-Rechtsberater, Heft 09/2017
Geldentschädigung bei der Weiterverbreitung eines falschen Gerüchts
Die pressemäßige Weiterverbreitung eines falschen Gerüchts begründet auch dann einen Geldentschädigungsanspruch, wenn darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein Gerücht handelt. Der Anspruch besteht auch dann, wenn der Betroffene aufgrund einer...