Diesel-Skandal: LG Wuppertal verurteilt Daimler zu Schadensersatz

04.03.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (217 mal gelesen)
Erfreulicherweise nehmen die verbraucherfreundlichen Urteile in Verbindung mit dem Dieselskandal zu. So hat kürzlich das LG Wuppertal die Daimler AG zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Geklagt hatte der Besitzer eines Mercedes GLK 220 CDI 4Matic, in dem eine illegale Abschalteinrichtung enthalten ist.

Der Kläger hatte den Mercedes-Benz GLK 220 CDI 4Matic 2014 zum Preis von 39.900 Euro erworben. Darin ist ein Motor des Typs OM651 verbaut. Im Sommer 2019 hat das Kraftfahrtbundesamt dann einen Rückruf für dieses Fahrzeugmodell angeordnet, denn es enthielt eine unzulässige Abschalteinrichtung. Das Emissionskontrollsystem ist nämlich so konstruiert, dass bei geringen Außentemperaturen die Abgasrückführung reduziert wird. Das hat zur Folge, dass sich der Ausstoß von Stickoxiden deutlich erhöht und die zulässigen Grenzwerte um ein Vielfaches überschritten werden.

Daimler zu Schadensersatz verurteilt

Mit Urteil vom 29.01.2020 (Az.: 17 O 49/19) hat nun auch das Landgericht Wuppertal dieses sogenannte Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert und des Weiteren festgestellt, dass der Automobilhersteller betroffene Kunden über das Vorhandensein dieser illegalen Abschalteinrichtung getäuscht und dabei sittenwidrig und vorsätzlich gehandelt habe. Jetzt muss also die Daimler AG das mangelhafte Fahrzeug zurücknehmen und dem Käufer den Kaufpreis erstatten. Von diesem wird zwar eine Nutzungsentschädigung von ca. 12.000 Euro für die gefahrenen Kilometer abgezogen, doch erhält der Kläger immerhin noch eine Erstattung in Höhe von 27.800 Euro.

Weiteres begrüßenswertes Urteil

Es ist überaus erfreulich, dass es das LG Wuppertal anderen Gerichten gleichtut und sich klar zugunsten der geschädigten Käufer ausspricht, indem es diesen einen Anspruch auf Schadensersatz zugesteht. Auch im Hause Daimler entwickelt sich damit die Rechtsprechung in Bezug auf den Abgasskandal in eine verbraucherfreundliche und absolut richtige Richtung.

Dieses Urteil bestätigt einmal mehr, dass ein individuelles Vorgehen der betroffenen Dieselkunden gegen die Automobilhersteller sinnvoll ist und gute Aussichten auf Erfolg hat. Betrogene Käufer sollten daher nicht zögern, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei gerne, wenn auch Ihr Fahrzeug betroffen ist und Sie Schadensersatz fordern möchten. In einem kostenlosen Erstgespräch besprechen wir das beste Vorgehen in Ihrem Fall.


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