Autor: RA FAArbR Dr. Norbert Windeln, LL.M.,avocado rechtsanwälte, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2023
Fristlose Kündigung wegen Äußerungen in einer WhatsApp-Chatgruppe
Einem Arbeitnehmer, der sich in einer privaten WhatsApp-Gruppe in beleidigender und menschenverachtender Weise über Vorgesetzte und Kollegen äußert, kann grundsätzlich außerordentlich gekündigt werden. Nur im Ausnahmefall ist die Berufung auf eine...