Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte – Loud von Rihanna – Universal Music GmbH

21.06.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (2756 mal gelesen)
Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte – Loud von Rihanna – Universal Music GmbH

Zur Zeit versendet die Hamburger Kanzlei Rasch Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum "Loud" der Künstlerin „Rihanna“.

Das Album ist soweit ersichtlich schon am 12.11.2010 erschienen.

Tracklist: 01. S&M, 02. What’s My Name – (feat. Drake), 03. Cheers (Drink To That), 04. Fading, 05. Only Girl (In The World), 06. California King Bed, 07. Man Down, 08. Raining Men – (feat. Nicki Minaj), 09. Complicated, 10. Skin, 11. Love the Way You Lie (Part II) – (feat. Eminem), 12. Who’s That Chick

Rasch Rechtsanwälte verlangen u.a. die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, Kostenerstattung und Schadensersatz und bieten einen Vergleich an. Konkret wird eine Pauschalsumme in Höhe von € 1.200,00 gefordert.

Wenn Sie den behaupteten Urheberrechtsverstoss begangen haben, sollte eine modifizierte – nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die Kostenerstattung enthält. Mit Abgabe einer solchen – ausreichenden – Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden. Von „Mustern“ aus Internetforen ist abzuraten.

Bei qualifizierter fachanwaltlicher Beratung kann Rasch in jedem Fall „viel Wind aus den Segeln“ genommen werden.


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. Lars Jaeschke

IP.JAESCHKE Marken- und Medienrecht

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