Autor: Priv.-Doz. RA Dr. Peter Finger, FAFamR, zertifiz. Mediator, Frankfurt/M.
Aus: Familien-Rechtsberater, Heft 03/2024
Vorrang des deutsch-iranischen Niederlassungsabkommens vor EuGüVO
1. Begründen die Eheleute ihren ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt erst nach rd. 10 Monaten nach der Eheschließung im Iran in Deutschland, wird iranisches Recht auch für die Teile aus der dort zugelassenen Morgengabe maßgeblich, die noch...