Autor: RA, FAArbR Bahram Aghamiri, RAe WZR Wülfing, Zeuner, Rechel, Hamburg
Aus: IT-Rechtsberater, Heft 06/2017
Keine Kündigung wegen unzutreffender Angabe in XING-Profil
Die falsche Angabe des beruflichen Status’ im XING-Profil eines Arbeitnehmers, wonach dieser als „Freiberufler” tätig ist, kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen....