Autor: RiLGDr. jur. Dr. phil. Andrik Abramenko, Idstein
Aus: Miet-Rechtsberater, Heft 04/2022
Mietpreisbremse: Zulässige Inkassodienstleistungen
1. Ein Inkassodienstleister darf nicht nur über §§ 556d ff. BGB hinausgehende Miete zurückfordern. Es ist mit § 10 Abs. 1S. 1Nr. 1 RDG vereinbar, dass er den Vermieter auffordert, die überhöhte Miete künftig nicht mehr zu fordern, diese herabzusetzen...