Ihren Anwalt für Gemeinderecht hier finden
In bestimmten gesetzlichen Grenzen können Gemeinden eigene rechtliche Regelungen auf ihrem Gemeindegebiet schaffen. Dieses Recht der Kommunalverwaltung (Ortsrecht) wird als Gemeinderecht bezeichnet.
Das Recht der Kommunen: Gemeinderecht
Gemeindeordnung als Grundlage für das Gemeinderecht
Die Gemeindeordnung (GO) wird auch Kommunalverfassung genannt. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Existenz und Organisation von Gemeinden und ist Basis für die Selbstverwaltung der Gemeinden. Die Gemeindeordnungen unterliegen der Gesetzgebungskompetenz der Länder und weisen von Bundesland zu Bundesland Unterschiede auf. Gemeinsam haben die Gemeindeordnungen, dass es immer einen Gemeinderat bzw. eine Gemeindevertretung gibt. Alle zentralen Angelegenheiten oder Entscheidungen einer Gemeinde müssen nach dem
Gemeinderecht den Gemeinderat passieren. Dabei haben sich im Laufe der Zeit im Gemeinderecht vier verschiedene Kommunalverfassungstypen entwickelt: Die Magistratsverfassung, die Süddeutsche Bürgermeisterverfassung, die Norddeutsche Ratsverfassung und die Rheinische Bürgermeisterverfassung.
Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden: Kernaspekt des Gemeinderechts
Das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden ist zentraler Aspekt des Gemeinderechts. Die Selbstverwaltungsgarantie im Gemeinderecht umfasst insbesondere die Finanzhoheit, Personalhoheit, Organisationsfreiheit, Planungshoheit und Satzungshoheit. Die Satzungshoheit gibt den Kommunen das Recht, sich eigene Satzungen zu geben. Das kommunale Selbstverwaltungsrecht ist jedoch nicht nur in den landesrechtlichen Vorschriften des Gemeinderechts normiert, es hat auch eine Grundlage im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Dies bewirkt, dass die Ordnungsstruktur der Kommunen verfassungsrechtlich garantiert ist. Das Gemeinderecht beinhaltet außerdem zahlreiche Garantien für die Gemeinden in den Bundesländern und gegenüber den Ländern.
Kommunale Wirtschaftsbetriebe und Gemeinderecht
Oftmals versuchen sich Gemeinden in bestimmten Bereichen als Wirtschaftsunternehmen und gründen dafür eigene Gesellschaften, z.B. eine Stadtwerke GmbH. Dabei dürfen sich Gemeinden nur unter engen Voraussetzungen selbst wirtschaftlich betätigen, beispielsweise dann, wenn ein privates Unternehmen die Aufgaben nicht besser wahrnehmen kann. Außerdem muss die Betätigung immer einen öffentlichen Zweck verfolgen und nicht bloß der Erzielung von Gewinnen dienen. Da die Gemeinden häufig über bessere Grundvoraussetzungen für den Betrieb von Wirtschaftsunternehmen verfügen als private Unternehmen, droht oftmals ein Verdrängungswettbewerb, gegen den sich Betroffene im Zweifel mit einer Klage zur Wehr setzen können.
Besonderer Tipp
Das Gemeinderecht führt dazu, dass Kommunen eigene rechtliche Regelungen erlassen können, die das Gemeindegebiet und die Gemeindebürger betreffen. Vor allem kommunale Abgabensatzungen führen (vor allem für Versorgung mit Wasser etc., aber auch Entsorgung von Abwässern etc.) immer wieder zu Konflikten hinsichtlich der Frage nach der Zulässigkeit der Gebühren(satzung) grundsätzlich, aber auch hinsichtlich der Höhe der Gebühren. Nicht nur die Rechtmäßigkeit eines konkreten Gebührenbescheides nach dem Gemeinderecht kann man überprüfen lassen - auch ganze Satzungen nach dem Gemeinderecht können gerichtlich überprüft werden. Ob eine Satzung oder ein Bescheid nach dem Gemeinderecht rechtmäßig ist oder nicht und ob es sinnvoll ist, gegen einen Bescheid oder eine Satzung rechtlich vorzugehen - bei der Beantwortung dieser Frage kann Ihnen ein Rechtsanwalt für Gemeinderecht helfen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Gemeinderecht auf und finden Sie ihn über den Anwalt-Suchservice.
Rechtstipps zum Thema Gemeinderecht
2008-01-22, Autor Heinrich Hübner
(2902 mal gelesen) Rubrik:
Steuerrecht Nach der Entscheidung des BVerfG vom 7. 11. 2006 steht das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht vor einer Reform, die die gravierendsten Auswirkungen seit dem Bestehen dieser Steuer erwarten lässt. Die Verlautbarungen der Politik vermitteln den ...
© Bu - Anwalt-Suchservice 2018-04-17 11:28:00.0, Redaktion Anwalt-Suchservice
(115 mal gelesen) Rubrik:
Steuerrecht Für Hunde, die als gefährlich eingestuft werden, verlangen die Gemeinden heute meist eine drastisch erhöhte Hundesteuer. Allerdings haben schon mehrere Gerichtsurteile dieser Behördenpraxis Grenzen gesetzt....
Einführung von wiederkehrenden Anliegerbeiträgen in Bayern - Fluch oder Segen? Warum wurden die wiederkehrenden Beiträge eingeführt? Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen wurde nicht nur in bayerischen Gemeinden sondern auch ...
© Igor Link - Fotolia.com 2016-01-11, Redaktion Anwalt-Suchservice
(185 mal gelesen) Rubrik:
Zivilrecht Schnee und Eis sorgen immer wieder für Stürze und Verletzungen. Meist wird davon ausgegangen, dass die Gemeinde für jede Gefahr auf ihren öffentlichen Wegen und Plätzen haftet. Tatsächlich sind der Haftung von Gemeinden jedoch deutliche Grenzen...