Eigenbedarfskündigung und Härteeinwand: BGH fordert präzisere Prüfung gesundheitlicher Risiken

19.11.2025, Autor: Herr Dirk M. Richter / Lesedauer ca. 1 Min. (15 mal gelesen)
Wenn ein Mieter krank ist, muss genau geprüft werden, ob ein Umzug ihm schadet. Ein Gericht darf den Härteeinwand nur ablehnen, wenn alle gesundheitlichen Risiken klar aufgeklärt sind.

Bei der Eigenbedarfskündigung können Mieter der Räumung widersprechen, wenn ein Umzug für sie eine unzumutbare Härte darstellt (§ 574 BGB). Häufig spielen gesundheitliche Einschränkungen eine Rolle. In solchen Fällen müssen Gerichte prüfen, ob der Mieter durch einen Wohnungswechsel ernsthafte gesundheitliche Nachteile zu befürchten hat.

Was hat der BGH entschieden?

Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: Ein Härteeinwand darf nicht auf Grundlage eines unvollständigen oder widersprüchlichen medizinischen Gutachtens zurückgewiesen werden.

Das Gericht muss:

  • die gesundheitliche Situation des Mieters vollständig erfassen,
  • konkrete Risiken eines Umzugs feststellen,
  • und widersprüchliche oder fehlende Aussagen eines Gutachtens durch ergänzende Aufklärung beseitigen.

Im entschiedenen Fall hatte das Berufungsgericht nur einzelne, für den Mieter ungünstige Passagen eines Gutachtens berücksichtigt und gleichzeitig entlastende Befunde ignoriert. Dadurch wurde der Anspruch des Mieters auf rechtliches Gehör verletzt.

Was bedeutet das für Mieter?

Mieter müssen ihre gesundheitliche Situation nachvollziehbar darlegen. Hilfreich sind:
  • ärztliche Stellungnahmen, die die Diagnose erläutern,
  • Angaben zu alltäglichen Einschränkungen,
  • konkrete Hinweise darauf, welche Risiken ein Umzug mit sich bringt.
  • Je klarer sich die Auswirkungen eines Wohnungswechsels darstellen lassen, desto eher erkennt das Gericht eine unzumutbare Härte an.
Was bedeutet das für Vermieter?

Vermieter sollten prüfen, ob:

  • der Härteeinwand ausreichend begründet ist,
  • medizinische Unterlagen konkrete Aussagen enthalten,
  • ein Gutachten nachvollziehbar und vollständig ist.
  • Unklare oder pauschale Gesundheitsangaben müssen vom Gericht weiter aufgeklärt werden. Ein Härteeinwand steht einer Eigenbedarfskündigung nicht entgegen, wenn die behaupteten Risiken nicht konkret belegt sind.


Fazit

Der BGH erhöht die Anforderungen an die gerichtliche Prüfung gesundheitlicher Härtegründe. Für beide Seiten gilt:Je besser die gesundheitliche Situation dokumentiert und bewertet ist, desto klarer fällt die Entscheidung über den Härteeinwand aus.

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