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Übersicht unserer Fachanwälte für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Muhrenkamp 11
45468 Mülheim an der Ruhr
verzeichnet in: Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Leibnizstraße 59
10629 Berlin
verzeichnet in: Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Hauptstraße 108
69226 Nußloch
verzeichnet in: Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Lingener Damm 199
48429 Rheine
verzeichnet in: Fachanwalt Arbeitsrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ringstraße 21
69168 Wiesloch
verzeichnet in: Fachanwalt Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrecht
Was umfasst das Rechtsgebiet Arbeitsrecht?
Das Arbeitsrecht ist ein Teil des Zivilrechts. Es behandelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Rahmenbedingungen für ein Arbeitsverhältnis sind einerseits durch vertragliche Vereinbarungen festgelegt, also durch- den individuellen Arbeitsvertrag,
- Betriebsvereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat,
- Tarifverträgen zwischen den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
- das Kündigungsschutzrecht,
- das Bundesurlaubsgesetz,
- das Arbeitszeitgesetz,
- das Mutterschutzgesetz,
- das Betriebsverfassungsrecht,
- das Tarifvertragsrecht,
- das Arbeitsschutzrecht,
- das Jugendarbeitsschutzrecht.
Wie wird man Fachanwalt?
Den Titel des Fachanwalts erhält nur, wer zuvor eine Fachanwaltsausbildung durchlaufen hat. Diese vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse im Arbeitsrecht. Dies schließt das Individualarbeitsrecht ein – also das Verhältnis von Arbeitnehmer und Arbeitgeber im engeren Sinne, aber auch den Bereich des Kollektivarbeitsrechtes (also z.B. Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Mitbestimmung). Nicht zu vernachlässigen ist auch das Verfahrensrecht im arbeitsgerichtlichen Prozess. Besonders wichtige Schwerpunkte sind der Kündigungsschutz und Fragen der betrieblichen Altersvorsorge. In praktischer Hinsicht erfordert die Fachanwaltsqualifikation den Nachweis, dass der Bewerber mindestens 100 Rechtsfälle im Arbeitsrecht innerhalb eines festen Zeitraumes bearbeitet hat. Zumindest 50 Prozent sollten dabei gerichtliche Verfahren gewesen sein – also keine reinen außergerichtlich verhandelten Konfliktlösungen. Dies muss der Fachanwalts-Anwärter anhand von Falllisten nachweisen.zuletzt aktualisiert am 20.03.2017