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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Mord

Rechtsanwalt Tobias Rath
Flörsheimer Straße 7
60326 Frankfurt am Main
Rechtsanwalt Karl-Heinz Esser-Lorenz
Von-Diergardt-Straße 9
51375 Leverkusen
Rechtsanwältin Heike Bock
Sonneberger Straße 242
98724 Neuhaus am Rennweg
Rechtsanwältin Birgit von der Heyde
Schützengarten 5
79713 Bad Säckingen
Rechtsanwalt Thilo Göbel
Langener Straße 86
63073 Offenbach am Main
Rechtsanwalt Markus J. Herzog
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 36
56073 Koblenz
Rechtsanwalt Michael Stöber
Kieler Straße 15
42697 Solingen
Rechtsanwalt Michael Weber
Otto-Hirsch-Brücken 17
70329 Stuttgart

Informationen zum Thema Mord

Der Mord ist nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht und zählt umgangssprachlich zu den Kapitalverbrechen, also zu den besonders schweren Straftaten. Auch versuchter Mord ist strafbar, da es sich bei Mord um ein Verbrechen handelt, eine fahrlässige Begehung ist hingegen ausgeschlossen.

Der Mord ist gegen den Totschlag abzugrenzen. Dass der Mord eine vorsätzliche Tötung ist und der Totschlag auch ohne Vorsatz verwirklicht werden kann ist ein weit verbreiteter Irrglaube, denn für beide Straftaten ist zumindest bedingter Vorsatz erforderlich. Wer ohne Vorsatz eine Person tötet (z.B. Verkehrsunfall) kann sich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben, wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Der Mord setzt aber neben der vorsätzlichen Tötung eines Menschen zusätzlich voraus, dass der Täter bei der Tat auch Vorsatz hinsichtlich eines der in § 211 StGB aufgelisteten Mordmerkmale hatte. Zu den Mordmerkmalen zählt z.B. die Habgier, die Heimtücke, Mordlust. Aber auch wenn der Täter mit gemeingefährlichen Mitteln tötet (z.B. Sprengstoff) oder wenn er dies zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Verdeckung einer anderen Straftat tut, begeht er einen Mord und nicht lediglich einen Totschlag.

FAQ zur Anwalt-Suche

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