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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Kindesunterhalt
Wenn Kinder in einer intakten Familie von beiden Eltern gemeinsam aufgezogen werden, ist Unterhalt kein Thema. Kritisch wird es jedoch bei einer Scheidung. Der Kindesunterhalt richtet sich dann unter anderem nach dem Alter des Kindes, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen der Eltern.
Unterhalt für Minderjährige
Die Eltern müssen den Unterhaltsbedarf ihrer Kinder decken - im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Sind die Kinder noch unter 18, haben die Eltern eine gesteigerte Unterhaltspflicht. Diese kann durchaus durch Pflege und Erziehung des Kindes wahrgenommen werden, wenn das Kind beim Elternteil wohnt. Oft ist dieser Elternteil aber allein. Der andere Elternteil muss seiner Unterhaltspflicht durch Zahlung nachkommen. Den Unterhaltsbedarf ermittelt das Familiengericht unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle. Bei Streitigkeiten über die Höhe des Unterhalts kann ein im Familienrecht qualifizierter Rechtsanwalt helfen.
Unterhaltsbedürftigkeit
Unterhalt bekommt generell nur, wer diesen auch benötigt - wer also unterhaltsbedürftig ist. Bei Minderjährigen gelten andere Regeln als bei Erwachsenen: Sie müssen zum Beispiel nicht ihre Ersparnisse für die Lebenshaltung aufbrauchen, um Unterhalt verlangen zu können. Auch eine eigene Erwerbstätigkeit wird nicht verlangt - hier geht erst einmal die Schule und die Berufsausbildung vor. Eine Ausnahme gibt es: Haben die Kinder Vermögen, das Zinsen abwirft - womöglich gar Aktienpakete mit Dividenden - so sind derartige Einkünfte beim Unterhaltsbedarf anzurechnen. Können die Eltern keinen Unterhalt zahlen, weil sie selbst verarmt sind, muss das Kind auch sein eigenes Vermögen aufbrauchen.
Die Düsseldorfer Tabelle
Für die Unterhaltsberechnung ziehen die Gerichte meist die Düsseldorfer Tabelle heran. Diese wurde von Gerichten entwickelt - sie ist kein Gesetz, sondern nur eine Arrt Berechnungshilfe. Sie macht die Höhe des Unterhaltsbedarfs vom Alter des Kindes abhängig. Zu berücksichtigen sind dabei die Anzahl der Kinder und gewisse Freibeträge der Eltern - schließlich müssen diese auch von etwas leben. Wichtige Regelungen finden sich auch im Bürgerlichen Gesetzbuch: So legt § 1612a BGB einen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder fest. Dieser beträgt das Doppelte des steuerlichen Kinderfreibetrages. Dies sind im Jahr 2014 mönatlich 364 Euro für sieben bis zwölfjährige Kinder.
Unterhalt für Volljährige
Auch volljährige Sprösslinge können Anspruch auf Unterhalt haben. Der Sinn besteht darin, ihnen eine Berufsausbildung zu ermöglichen, mit deren Hilfe sie irgendwann auf eigenen Beinen stehen. Während der sogenannten "Erstausbildung" haben sie gegen ihre Eltern also einen Unterhaltsanspruch. Unter dieser Erstausbildung versteht man die erste Ausbildung, die zu einem Berufsabschluss führt - also nicht die Schule. Allerdings wird dies heute nicht mehr so eng gesehen: Auch ein unmittelbar an die Ausbildung anschließendes Studium fällt meist noch unter die Erstausbildung. Während des Studiums müssen die Eltern auch einen einmaligen Fachwechsel akzeptieren. Nicht bezahlt werden muss für ein "Dauerstudium". Maßstab ist die im jeweiligen Fach übliche durchschnittliche Studienzeit (die länger ist als die sogenannte Regelstudienzeit). Volljährige müssen erst ihre Ersparnisse verbrauchen, bevor sie Zahlungen fordern. Für alleinerziehende Eltern von Kindern bis 12 Jahren ist der Unterhaltsvorschuss ein wichtiges Instrument, um die Versorgung ihres Kindes sicherzustellen. Dieser kann beim Jugendamt beantragt werden, wenn der andere, unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt. Das Jugendamt wird sich dann die Zahlungen vom Unterhaltspflichtigen zurückholen.
FAQ zum Kindesunterhalt
Was ist Kindesunterhalt?
Kindesunterhalt ist die finanzielle Unterstützung, die ein Elternteil dem Kind nach einer Trennung oder Scheidung leisten muss. Diese Zahlung deckt die Kosten für den Lebensunterhalt, Bildung und Betreuung des Kindes.
Wer hat Anspruch auf Kindesunterhalt?
Anspruch auf Kindesunterhalt haben minderjährige Kinder und in bestimmten Fällen volljährige Kinder, wenn sie sich noch in der Ausbildung oder im Studium befinden und finanziell von ihren Eltern abhängig sind.
Wie wird der Kindesunterhalt berechnet?
Die Berechnung des Kindesunterhalts erfolgt in Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle, die das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und den Bedarf des Kindes berücksichtigt.
Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt?
Wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, kann der betreuende Elternteil den Kindesunterhalt gerichtlich einklagen. Es gibt auch die Möglichkeit, Unterhaltsvorschuss vom Staat zu erhalten.
Wie lange muss Kindesunterhalt gezahlt werden?
Kindesunterhalt muss in der Regel bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. In bestimmten Fällen, wie während der Ausbildung oder des Studiums, kann der Unterhalt auch über das 18. Lebensjahr hinaus gezahlt werden.
Gibt es besondere Regelungen für volljährige Kinder?
Ja, volljährige Kinder haben nur dann Anspruch auf Unterhalt, wenn sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und wirtschaftlich noch nicht unabhängig sind. Beide Elternteile sind dann anteilig unterhaltspflichtig.