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Übersicht unserer Rechtsanwälte für Mord

Rechtsanwalt Jörg-Achim Schlichtholz
Küferstraße 4b
79848 Bonndorf im Schwarzwald
Rechtsanwalt Willi Moch
Wolfrainstraße 8
76694 Forst
Rechtsanwalt Christof Wedig Ankele
Bernhardt-Klein-Straße 8
53604 Bad Honnef
Rechtsanwalt Andre M. Knapp
Bismarckallee 2a
79098 Freiburg im Breisgau
Rechtsanwalt Jens Jeromin
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Rechtsanwalt Michael Stöber
Kieler Straße 15
42697 Solingen
Rechtsanwältin Birgit Maier
Augsburger Straße 2
89231 Neu-Ulm
Rechtsanwältin Anna Cellar
Lehnerstraße 5
45481 Mülheim an der Ruhr

Informationen zum Thema Mord

Der Mord ist nach § 211 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar. Mord ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht und zählt umgangssprachlich zu den Kapitalverbrechen, also zu den besonders schweren Straftaten. Auch versuchter Mord ist strafbar, da es sich bei Mord um ein Verbrechen handelt, eine fahrlässige Begehung ist hingegen ausgeschlossen.

Der Mord ist gegen den Totschlag abzugrenzen. Dass der Mord eine vorsätzliche Tötung ist und der Totschlag auch ohne Vorsatz verwirklicht werden kann ist ein weit verbreiteter Irrglaube, denn für beide Straftaten ist zumindest bedingter Vorsatz erforderlich. Wer ohne Vorsatz eine Person tötet (z.B. Verkehrsunfall) kann sich einer fahrlässigen Tötung schuldig gemacht haben, wenn ihm Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

Der Mord setzt aber neben der vorsätzlichen Tötung eines Menschen zusätzlich voraus, dass der Täter bei der Tat auch Vorsatz hinsichtlich eines der in § 211 StGB aufgelisteten Mordmerkmale hatte. Zu den Mordmerkmalen zählt z.B. die Habgier, die Heimtücke, Mordlust. Aber auch wenn der Täter mit gemeingefährlichen Mitteln tötet (z.B. Sprengstoff) oder wenn er dies zur Befriedigung des Geschlechtstriebs oder zur Verdeckung einer anderen Straftat tut, begeht er einen Mord und nicht lediglich einen Totschlag.

FAQ zur Anwalt-Suche

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