Fachartikel in der Rubrik Arbeitsrecht

Autor: RA FAArbR Dr. Joachim Trebeck, LLM., Schlütter Bornheim Seitz, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2013

Auch ein erst später zutage tretender Mangel an Programmierkenntnissen kann die ordentliche Kündigung eines Programmierers sozial rechtfertigen.Nachwirkender Kündigungsschutz als Ersatzmitglied des Betriebsrats tritt erst ein, wenn das Ersatzmitglied

Autor: RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 01/2013

Ist ein Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert, verfallen seine gesetzlichen Urlaubsansprüche 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.Gesetzliche Urlaubsansprüche entstehen auch, wenn der Arbeitnehmer eine

Autor: RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, Dr. Ditz und Partner, Rastatt
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2012

Eine sexuelle Belästigung ist ein „an sich” geeigneter wichtiger Grund gem. § 626 Abs. 1 BGB.Für das Vorliegen einer sexuellen Belästigung ist allein maßgeblich, ob die Unerwünschtheit des sexuell bestimmten Verhaltens objektiv erkennbar war.

Autor: RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin Daniela Loy, Norton Rose LLP München
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2012

Eine Klausel über die Erstattung von Fortbildungskosten genügt dem Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB nur dann, wenn die entstehenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angegeben sind. Ist die

Autor: RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2012

Die Anordnung von Rufbereitschaft unterliegt auch im öffentlichen Dienst der Mitbestimmung der Personalvertretung (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).

Autor: RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, Rechtsanwälte Verweyen Lenz-Voß Boisserée, Köln, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht (FH Köln)
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2012

Das beharrliche Nachstellen einer Kollegin unter bewusster Missachtung ihres entgegenstehenden Willens stellt „an sich” einen wichtigen Kündigungsgrund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB dar. Die Schwere der Pflichtverletzung kann – ebenso wie ein bereits gegen

Autor: RAin FAinArbR Ursel Kappelhoff, Vahle Kühnel Becker, FAeArbR, Hamburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2012

Von Lohnwucher bzw. einem wucherähnlichen Geschäft i.S.v. § 138 BGB ist auszugehen, wenn eine Arbeitsvergütung weniger als zwei Drittel des in dem betreffenden Wirtschaftszweig üblicherweise gezahlten Tariflohns beträgt. Der maßgebliche

Autor: RA FAArbR Dr. Joachim Trebeck, LLM., Schlütter Bornheim Seitz, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2012

Die Entwendung geringwertiger Gegenstände aus dem Warenbestand des Arbeitgebers rechtfertigt im Einzelfall auch nach langer Betriebszugehörigkeit eine verhaltensbedingte Kündigung. Das aus einer verdeckten Videoüberwachung in einem öffentlich

Autor: RA FAArbR Dr. Jessica Jacobi, Kliemt & Vollstädt, Berlin
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2012

Auch eine mündlich vereinbarte Vertragsbedingung kann eine Allgemeine Geschäftsbedingung sein. Die pauschale Abgeltung von Überstunden in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine Hauptleistungsabrede und deshalb von der Inhaltskontrolle nach § 307

Autor: RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, Loschelder Rechtsanwälte, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2012

Ein Bauträger, der Gebäude im eigenen Namen und auf eigene Rechnung errichten lässt, um sie während oder nach der Bauphase zu veräußern, ist Unternehmer i.S.v. § 1a AEntG a.F. (§ 14 AEntG n.F.).