Fachartikel in der Rubrik Arbeitsrecht

Autor: RA FAArbR Dr. Ulrich Boudon, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2013

Arbeitnehmer, die nicht an einer betrieblichen Weihnachtsfeier teilgenommen haben, haben keinen Anspruch auf bei dieser Gelegenheit verschenkte iPads mini, wenn der Arbeitgeber mit dieser „Überraschung” nur zur freiwilligen Teilnahme an

Autor: RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, Göhmann Rechtsanwälte, Magdeburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 12/2013

Eine Fortbildungsvereinbarung mit Rückzahlungsklausel ist intransparent, wenn der Arbeitnehmer über die zu erstattenden Kosten dem Grunde und der Höhe nach nicht hinreichend informiert wird und so ungerechtfertigte Beurteilungs- und

Autor: RA FAArbR Dr. Joachim Trebeck, LL.M., Seitz Rechtsanwälte Steuerberater, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2013

In einem Einigungsstellenspruch kann der Arbeitgeber nicht ermächtigt werden, einen Schichtplan ohne Zustimmung des Betriebsrats bis zur endgültigen Entscheidung der Einigungsstelle durchzuführen. Eine entsprechende Regelung könnte allenfalls in

Autor: RA FAArbR Axel Groeger, Redeker Sellner Dahs, Bonn
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 11/2013

Zwar wird ein Arbeitgeber bei einem Verstoß gegen Arbeitsschutzvorschriften meistens darauf hoffen, dass kein Unfall oder Schaden eintritt. Jedoch gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz, dass ein Arbeitgeber, der vorsätzlich eine

Autor: RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, Rechtsanwälte Verweyen Lenz-Voß Boisserée, Köln, Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht (FH Köln)
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2013

Hat der Arbeitgeber ein falsches Enddatum für die ordentliche Kündigung angegeben, ist diese gleichwohl wirksam, wenn der Empfänger unschwer ermitteln kann, dass das Arbeitsverhältnis zum tatsächlich geltenden Enddatum enden soll. Das ist jedenfalls

Autor: RA FAArbR Prof. Dr. Martin Reufels, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2013

Der Empfänger einer ordentlichen Kündigung muss erkennen können, wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Hierfür genügt bei einer ordentlichen Kündigung regelmäßig die Angabe des Kündigungstermins oder der Kündigungsfrist. Ein Hinweis auf die

Autor: RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, RAin Dr. Friederike Linden, Loschelder Rechtsanwälte, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2013

Eine zwischen einem angestellten Rechtsanwalt und seinem Arbeitgeber vereinbarte formularmäßige Mandantenübernahmeklausel, nach der der angestellte Rechtsanwalt 20 % der Nettohonorare, die er innerhalb von zwei Jahren nach Beendigung des

Autor: RA FAArbR Dr. Artur Kühnel, Vahle Kühnel Becker, FAeArbR, Hamburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2013

Wird in einem Vergleich vereinbart, dass mit seiner Erfüllung alle finanziellen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, gleich ob bekannt oder unbekannt, erledigt sind, erfasst diese Ausgleichsklausel grds. auch den Anspruch des Arbeitnehmers auf

Autor: RAin FAinArbR Dr. Christina Suberg, Suberg Kanzlei für Arbeitsrecht, München
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2013

Der Leiharbeitnehmer kann sich zur Darlegung seines Equal Pay-Anspruchs auf eine Auskunft nach § 13 AÜG berufen. Tut er dies nicht, muss er alle für die Berechnung des Entgelts erforderlichen Tatsachen vortragen.

Autor: RAin FAinArbR Ursel Kappelhoff, Vahle Kühnel Becker, FAeArbR, Hamburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2013

Wechselt ein Arbeitnehmer von einer Vollzeit- zur Teilzeitbeschäftigung, darf dies nicht zur Kürzung der bezahlten Urlaubstage führen, die während der Vollzeittätigkeit entstanden sind, aber nicht genommen werden konnten.