Fachartikel in der Rubrik Arbeitsrecht
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2014
Syndikusanwälte, die neben ihrer abhängigen Beschäftigung arbeitsvertraglich berechtigt sind, rechtsberatende, entscheidende, vermittelnde und gestaltende Tätigkeiten auszuüben, sind auch dann nicht von der Rentenversicherungspflicht zu befreien,
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2014
Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Urlaubsanspruch nach dem BUrlG von sich aus zu erfüllen.Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch nicht rechtzeitig, haben Beschäftigte einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubsanspruchs.Für den
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2014
Änderungskündigungen sind „Entlassungen” i.S.v. § 17 KSchG. Das gilt unabhängig davon, wie der betroffene Arbeitnehmer auf das Änderungsangebot reagiert. Eine unter Verstoß gegen die Anzeigepflicht erklärte Änderungskündigung ist unwirksam.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2014
Ist dem Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung auch während des Übertragungszeitraums wegen Arbeitsunfähigkeit unmöglich, so hat er beim fortbestehenden Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Schadensersatz für nichtgewährten Urlaub.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2014
Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann ein wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB sein, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen und das Arbeitsverhältnis „sinnentleert” ist, weil der Arbeitgeber über Jahre hinweg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 07/2014
Ein Arbeitnehmer, der während der letzten fünf Jahre seines insgesamt knapp zwölf Jahre andauernden Arbeitsverhältnisses zur Ausübung seines Betriebsratsamts vollständig von der Arbeit freigestellt war, kann vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 07/2014
Bei Zielvereinbarungen sind die Arbeitsvertragsparteien nach Festlegung der Ziele und der weiteren Zahlungsvoraussetzungen an diese gebunden. Eine einseitige nachträgliche Änderung ist unzulässig. Dies gilt auch für die Berechnungsmethode, wobei die
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2014
Lehnt ein alkoholabhängiger Arbeitnehmer eine Entziehungskur bzw. Therapie ab, kann der Arbeitgeber in aller Regel davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer von seiner Alkoholkrankheit in absehbarer Zeit nicht geheilt wird.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2014
Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen. (Amtl. LS)
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 05/2014
Auszubildende sind Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG, sofern sie betrieblich-praktisch in den Betrieb eingegliedert werden.