So wehren Sie sich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und falsche Bewertungen im Internet

22.01.2014, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (844 mal gelesen)
Der Artikel "Rufmord 2.0" zeigt, wie Sie sich erfolgreich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und falsche Bewertungen im Internet zur Wehr setzen können

Internetforen und Bewertungsplattformen im Internet erfreuen sich bei Internetnutzern großer Beliebtheit. Die Grundidee solcher Plattformen ist durchaus positiv, weil der Nutzer beispielsweise vor dem Besuch eines Arztes, der Nutzung eines Online-Shops oder der Buchung eines Hotels von den Eindrücken anderer Patienten, Kunden bzw. Hotelgäste profitieren kann. Die meisten Unternehmen sehen dies wohl inzwischen sportlich und auch als Möglichkeit, sich von der Konkurrenz positiv abzuheben und ermuntern ihre Kunden oft sogar zu einer Online-Bewertung. Durch eine große Anzahl von Bewertungen entsteht im Idealfall ein echtes dynamisches Unternehmensprofil. Nutzer erhalten ungefilterte Eindrücke von echten Kunden und Unternehmen können bei berechtigter Kritik mit der Verbesserung ihrer Dienstleistung reagieren. Leider ist die Onlinewelt nicht immer so ideal und die Möglichkeit anonym zu bewerten führt nicht selten dazu, dass falsche Tatsachen behauptet werden und herabwürdigende Kritik veröffentlicht wird, die die Grenze des Zulässigen überschreitet. Zwar wissen Leser heute wohl beleidigende Schmähungen als Momentaufnahme und ggf. Einzelmeinung einzuordnen, aber dennoch ist das Internet zu Recht kein rechtsfreier Raum. Gegen unzulässige Bewertungen bestehen u.a. Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche des Betroffenen und je nach Sachverhalt auch Schadensersatzansprüche.

Der Artikel "Rufmord 2.0" zeigt, wie Sie sich erfolgreich gegen unwahre Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik und falsche Bewertungen im Internet zur Wehr setzen können.

Sie finden diesen unter folgendem Link:

https://www.ipjaeschke.de/de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/192-rufmord-20--so-wehren-sie-sich-erfolgreich-gegen-unwahre-tatsachenbehauptungen-schmaehkritik-und-falsche-bewertungen-im-internet.html


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. Lars Jaeschke

IP.JAESCHKE Marken- und Medienrecht

Weitere Rechtstipps (126)

Anschrift
Neuenweg 19 B (Rau-Haus)
35390 Gießen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Lars Jaeschke