Abmahnung durch U+C Rechtsanwälte – Mike Beck „Hart gefickt im Frauenknast“ – Magmafilm GmbH

01.07.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 2 Min. (3928 mal gelesen)
Zur Zeit versenden die Regensburger Rechtsanwälte U+C Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Hart gefickt im Frauenknast" (101 min. / deutsch) von Regisseur Mike Beck.
Der Film wurde bereits 2008 produziert, die DVD ist aber anscheinend erst am 03.03.2011 erschienen.

U+C verlangen u.a. die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, Kostenerstattung und Schadensersatz. Konkret wird eine Pauschalsumme in Höhe von € 650,00 gefordert. Wird hierauf nicht eingegangen, weil der Abgemahnte das Schreiben z.B. nicht erhalten hat, werden einige Wochen später € 1.286,80 an Abmahnkosten und pauschaler Lizenzgebühr verlangt.

In der Regel, etwa wenn Sie den behaupteten Urheberrechtsverstoss begangen haben, sollte eine modifizierte – nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf eine Kostenerstattung enthält. Mit Abgabe einer solchen – ausreichenden – Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.

Ob und wieviel Geld ggf. an die Rechteinhaber gezahlt werden muss, hängt vom Einzelfall ab. In der Regel ist jedoch ein wirtschaftlich sinnvoller Vergleich möglich, auch wenn der Abgemahnte den Verstoss begangen hat.

In keinem Fall sollte aber ohne fachanwaltlichen Rat eine von der Gegenseite vorformulierte Verpflichtungserklärung unterschrieben werden, denn damit wir ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen.

Unabhängig von der Frage, ob die Beklagte überhaupt haftet, ist zudem bisher nicht höchstrichterlich geklärt, ob der Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten in derartigen Fällen gemäß § 97a Abs. 2 UrhG auf € 100,00 begrenzt ist (so etwa Hoeren, CR 2009, 378; Faustmann/Ramsperger, MMR 2010, 662; Malkus, MMR 2010, 382 sowie die Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 101/10 vom 12.5.2010; vgl. OLG Köln, Beschluss vom 24.03.2011, Az. 6 W 42/11).

Bei qualifizierter fachanwaltlicher Beratung kann U+C in jedem Fall „viel Wind aus den Segeln“ genommen werden.


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Dr. Lars Jaeschke

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