Abmahnung durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte – R.E.D. (Film) – Tele München Fernseh GmbH & Co.
21.06.2011, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (3455 mal gelesen)
Zur Zeit versenden die Münchener Rechtsanwälte Waldorf Frommer Abmahnungen wegen (angeblicher) Urheberrechtsverletzungen an dem Film "R.E.D." mit Bruce Willis (Frank Moses), Mary-Louise Parker (Sarah), Morgan Freeman (Joe Matheson), Karl Urban (William Cooper), Helen Mirren (Victoria), John Malkovich (Marvin Boggs), Brian Cox (Ivan Simanov), Richard Dreyfuss (Alexander Dunning), Julian McMahon (VP Stanton), James Remar (Gabriel Loeb), Ernest Borgnine (Henry), Michelle Nolden (Michelle Cooper).
Der Film startete in Deutschland bereits am 28.10.2010 und hatte seine Premiere im Oktober 2010 in den USA.
Waldorf Frommer verlangen u.a. die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, Kostenerstattung und Schadensersatz. Konkret wird eine Pauschalsumme in Höhe von € 956 (€ 506 + € 450) gefordert.
Wenn Sie den behaupteten Urheberrechtsverstoss begangen haben, sollte eine modifizierte – nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die Kostenerstattung enthält. Mit Abgabe einer solchen – ausreichenden – Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.
Der Film startete in Deutschland bereits am 28.10.2010 und hatte seine Premiere im Oktober 2010 in den USA.
Waldorf Frommer verlangen u.a. die Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung, Kostenerstattung und Schadensersatz. Konkret wird eine Pauschalsumme in Höhe von € 956 (€ 506 + € 450) gefordert.
Wenn Sie den behaupteten Urheberrechtsverstoss begangen haben, sollte eine modifizierte – nicht die von der Gegenseite vorformulierte – Unterlassungserklärung abgegeben werden, die keine Zahlungsverpflichtung in Bezug auf die Kostenerstattung enthält. Mit Abgabe einer solchen – ausreichenden – Erklärung kann eine einstweilige Verfügung, die sonst auch ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann, vermieden werden.