Euroweb Internet-System-Vereinbarung kündigen ?

08.02.2017, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 1 Min. (346 mal gelesen)
Schaffen Sie rechtliche Augenhöhe mit Euroweb und nehmen Sie die Unterstützung eines versierten Fachanwalts in Anspruch der sich mit den Euroweb Internet-System-Vereinbarungen auskennt.

„Internet-System-Vereinbarungen“ wie sie die Euroweb Deutschland GmbH anbietet sind aus rechtlicher Sicht sog. "Werkverträge".

Wenn Sie sich von einem solchen Vertrag lösen möchten, gilt regelmäßig:

Die Vereinbarung nicht einfach frei kündigen !

Dann „kündigen“ Sie den Vertrag nicht einfach, sondern lassen sich fachanwaltlich beraten. Eine „Internet-System-Vereinbarung“ ist als Werkvertrag zwar sofort kündbar, auch wenn vertraglich eine längere Laufzeit vereinbart wurde, doch dann steht Euroweb hinsichtlich der restlichen Laufzeit im Zweifel ein hoher Ausgleichsanspruch zu.

Mit anderen Worten: Sie bekommen gar nichts mehr, müssten aber ggf. dennoch je nach konkretem Einzelfall viele tausend Euro an Euroweb zahlen.

Schaffen Sie daher rechtliche Augenhöhe mit Euroweb und nehmen Sie die Unterstützung eines versierten Fachanwalts in Anspruch der sich mit den Euroweb Internet-System-Vereinbarungen auskennt.

Es gibt regelmäßig eine Reihe von Anknüpfungspunkten sich ohne freie Kündigung gemäß § 649 BGB mit fachanwaltlicher Hilfe von den Euroweb Internet-System-Vereinbarungen zu lösen. Wenn Sie schon eine freie Kündigung ausgesprochen haben, gilt es die mögliche Ausgleichszahlung zu begrenzen.

Weitere Informationen finden Sie hier Euroweb Internet-System-Vereinbarung kündigen ? So sollten Sie vorgehen:

https://www.ipjaeschke.de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/237-euroweb-internet-system-vereinbarung-kuendigen-so-sollten-sie-vorgehen.html

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