Abmahnung von „Masters 2000, Inc.“ durch Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel wegen „Mötley Crüe“ Bootleg erhalten ?

16.05.2017, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 2 Min. (277 mal gelesen)
Haben Sie auch eine Abmahnung von „Masters 2000, Inc.“ durch die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel wegen „Mötley Crüe“ Bootlegs bekommen ?
Dann gilt es die gesetzten Fristen nicht einfach verstreichen zu lassen, sondern die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche umgehend fachanwaltlich prüfen zu lassen.

Haben Sie auch eine Abmahnung von „Masters 2000, Inc.“ durch die Rechtsanwälte Gutsch & Schlegel wegen „Mötley Crüe“ Bootlegs bekommen ?

Dann gilt es die gesetzten Fristen nicht einfach verstreichen zu lassen, sondern die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche umgehend fachanwaltlich prüfen zu lassen.

Gerade wenn hohe Streitwerte im Raum stehen sollten Sie als Abgemahnter nicht voreilig die Forderungen der Gegenseite erfüllen. Es ist beispielsweise regelmäßig nicht zu empfehlen, die einem Abmahnschreiben vorformuliert beigefügte Unterlassungsverpflichtungserklärung ohne anwaltliche Prüfung und ggf. Modifizierung zu unterschreiben. Selbst wenn eine solche dem Grunde nach abzugeben wäre, was immer konkret zu prüfen ist, sollte diese also so gut wie immer anwaltlich modifiziert werden.

Der Vertrieb von nicht autorisierten Mitschnitten von Konzerten (Bootlegs) deren Verbreitung über illegal produzierte Tonträger von statten geht, ist rechtlich problematisch, nichtsdestotrotz gibt es häufig Gründe, aufgrund derer geltend gemachte Ansprüche abgeschmettert werden können oder zumindest ein außergerichtlicher Vergleich anwaltlich erreicht werden kann, der die Interessen des/der Abgemahnten wahrt.

Es kommt auch bei Bootleg-Abmahnungen immer konkret auf den jeweiligen Sachverhalt an: Ist der Abmahnende tatsächlich Inhaber aller erforderlichen Urheberrechte ? Ist auf den konkreten Sachverhalt überhaupt deutsches Urheberrecht anwendbar ? U.a. diesen Fragen muss je nach Sachverhalt vertieft nachgegangen werden. Ein im Urheberrecht versierter Rechtsanwalt wird hier den Finger in die Wunde legen um Ihre Interessen so gut wie möglich zu wahren und Ansprüche ggf. auch ganz zurückzuweisen.

Für die konkrete rechtliche Beurteilung „Ihres Falles“ stehe ich Ihnen bundesweit gerne zur Verfügung – auch telefonisch und per E-Mail.

Weitere Informationen habe ich auf meiner Webseite www.ipjaeschke.de unter dem Link

https://www.ipjaeschke.de/rechtsanwalt-giessen/markenschutz-markenrecht-nachrichten/238-moetley-cruee-bootleg-abmahnung-von-masters-2000-inc-durch-rechtsanwaelte-gutsch-schlegel-erhalten.html

zusammengestellt.


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Rechtsanwalt
Dr. Lars Jaeschke

IP.JAESCHKE Marken- und Medienrecht

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