Abmahnung durch Waldorf Frommer - „Die Säulen der Erde“ – Universum Film GmbH

19.12.2023, Autor: Herr Lars Jaeschke / Lesedauer ca. 2 Min. (2950 mal gelesen)
Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München in großem Umfang wegen „unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen“ ab. Konkret werden (angebliche) Urheberrechtsverletzungen an der Fernsehserie „Die Säulen der Erde“ für die Universum Film GmbH verfolgt, die im November 2010 bereits auf Sat1 im frei empfangbaren TV ausgestrahlt wurde.

Aktuell mahnen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München in großem Umfang wegen „unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen“ ab. Konkret werden (angebliche) Urheberrechtsverletzungen an der Fernsehserie „Die Säulen der Erde“ für die Universum Film GmbH verfolgt, die im November 2010 bereits auf Sat1 im frei empfangbaren TV ausgestrahlt wurde.

Es wird Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz gefordert, wobei für die Rücksendung der vorformulierten Unterlassungserklärung eine kurze Frist von nur 1 Woche gesetzt wird.

Beim Filehsharing der gesamten Serie (4 Folgen) wird eine Summe in Höhe von € 1.878,00 gefordert. Diese setzt sich aus angeblich entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von € 778,00 und einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von € 1.100,00 zusammen.

Wichtig ist die gesetzte Frist zur Abgabe einer modifizierten – nicht der von der Gegenseite vorformulierten – Unterlassungserklärung einzuhalten. Anderenfalls droht eine einstweilige Verfügung, die ohne mündliche Verhandlung gegen Sie erwirkt werden kann.

Wenn Ihnen ebenfalls ein Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird, lassen Sie also zeitnah prüfen, ob der Verstoß ausreichend belegt ist und OB und WIE Sie ggf. dafür haften.
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass „Die Säulen der Erde“ bereits ab 23.07.2010 auf dem Pay-TV Sender Starz gesendet wurde. In Österreich wurde der Film ab 14.11.2010 als vierteilige Folge auf ORF 1 gezeigt. In Deutschland begann die Ausstrahlung dieses Vierteilers schon einen Tag später am 15.11.2010 auf Sat.1. Bei dem angeblichen Filesharing einer Fernsehserie, die bereits ausgestrahlt wurde, ist kaum davon auszugehen, dass Gerichte die Anwendung von § 97 a UrhG ablehnen würden. Zumal die besten 48 (!) Filmszenen kostenlos bei Sat 1 downloadbar sind.

Nur wer ausreichend Prozesserfahrung mitbringt kann wissen, welchen Herausforderungen ein Sachverhalt in der gerichtlichen Auseinandersetzung standhalten muss – und wann es gilt, einen Prozess besser zu vermeiden.


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Dr. Lars Jaeschke

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