Fachartikel in der Rubrik Arbeitsrecht

Autor: RA FAArbR Dr. Artur Kühnel,Vahle Kühnel Becker, FAeArbR, Hamburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2016

Das Elternzeitverlangen i.S.d. § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG muss die in § 126 Abs. 1 BGB vorgeschriebene Schriftform wahren. Andernfalls ist es nichtig und begründet keinen Kündigungsschutz gem. § 18 BEEG.

Autor: RAin FAinArbR Mediatorin Kerstin Gröne,Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 10/2016

Eine gesetzliche Regelung, die den Abschluss mehrerer aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge zur Deckung eines zeitweiligen Personalbedarfs ermöglicht, steht der unionsrechtlichen Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge entgegen,

Autor: RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi,Kliemt & Vollstädt, Berlin
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2016

Der Arbeitgeber haftet nicht für Rechtsverletzungen, die seine Beschäftigten über den Internetzugang am Arbeitsplatz begehen, sofern er vortragen kann, welche anderen erwachsenen Personen im relevanten Zeitraum Zugang zum Internetanschluss hatten und

Autor: RAin FAinArbR Annegret Müller-Mundt,Kanzlei Schwarzach, Schwarzach/Ndb.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2016

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist auch dann auf sechs Wochen beschränkt, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine neue Krankheit auftritt, die ebenfalls zur Arbeitsunfähigkeit führt. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die

Autor: RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt,Norton Rose Fulbright LLP München
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2016

Eine Rentenbewilligung führt nicht zur Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer fristgerecht Widerspruch gegen den Rentenbescheid einlegt und den Arbeitgeber hierüber unterrichtet, er den Rentenantrag vor der Beendigung des

Autor: RA FAArbR Axel Groeger, Redeker Sellner Dahs, Bonn
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2016

Der Massenentlassungsschutz gilt auch für Arbeitnehmerinnen in Elternzeit, denen die Kündigung allein deshalb außerhalb des 30-Tage-Zeitraums des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG zugegangen ist, weil zunächst das behördliche Verfahren für die

Autor: RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt,RA Jannis Breitschwerdt,Norton Rose Fulbright LLP, München
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 07/2016

Telekom, Post und Postbank dürfen beamteten Mitarbeitern auch Tätigkeiten bei ihren Tochterunternehmen zuweisen. Die Beamten müssen sich hierbei auch Weisungen von Nichtbeamten erteilen lassen.

Autor: RA FAArbR Dr. Norbert Windeln, LL.M.,avocado rechtsanwälte, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 07/2016

Für Zeiten des Bereitschaftsdienstes besteht kein Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

Autor: RAin FAinArbR Eva Einfeldt,DLA Piper UK LLP, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2016

Kündigt ein Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, um in ein neues befristetes Arbeitsverhältnis einzutreten, so tritt im Anschluss an die Befristung keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund

Autor: RA FAArbR Werner M. Mues,CBH – Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner,Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2016

Arbeitnehmer können von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden, wenn ihnen ein zumutbarer anderer Arbeitsplatz angeboten wird und der Sozialplan ausschließlich die wirtschaftlichen Nachteile der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer