Fachartikel in der Rubrik Arbeitsrecht

Autor: RAin FAinArbR Eva Einfeldt,DLA Piper UK LLP, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2016

Kündigt ein Arbeitnehmer ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, um in ein neues befristetes Arbeitsverhältnis einzutreten, so tritt im Anschluss an die Befristung keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld ein, wenn der Arbeitnehmer einen wichtigen Grund

Autor: RA FAArbR Werner M. Mues,CBH – Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner,Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2016

Arbeitnehmer können von Sozialplanleistungen ausgeschlossen werden, wenn ihnen ein zumutbarer anderer Arbeitsplatz angeboten wird und der Sozialplan ausschließlich die wirtschaftlichen Nachteile der von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitnehmer

Autor: RA FAArbR Dr. Henning Hülbach,Rechtsanwälte Verweyen Lenz-Voß Boisserée, Köln,Lehrbeauftragter für Arbeitsrecht (TH Köln)
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 05/2016

Wird ein Arbeitgeber durch einen Kunden auf vertraglicher Basis aufgefordert, einen bestimmten Arbeitnehmer nicht mehr einzusetzen, begründet dies allein kein den Annahmeverzug ausschließendes Unvermögen dieses Arbeitnehmers, seine Arbeitsleistung zu

Autor: RA FAArbR Dr. Norbert Windeln, LL.M.,avocado rechtsanwälte, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 05/2016

Ein Bewerber, der seine Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch bei der Behandlung seiner Bewerbung berücksichtigt wissen will, muss den (potentiellen) Arbeitgeber über die vorhandene Schwerbehinderung rechtzeitig in Kenntnis setzen. Insoweit ist es

Autor: RA FAArbR Werner M. Mues, CBH – Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2016

Eine beharrliche Arbeitsverweigerung ist an sich geeignet, eine – auch außerordentliche – Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Der Arbeitnehmer trägt das Risiko einer rechtlich fehlerhaften Beurteilung eines

Autor: RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, Loschelder Rechtsanwälte, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 04/2016

Ein Arbeitgeber darf den dienstlichen E-Mail-Account seines Arbeitnehmers überwachen, um zu überprüfen, ob dieser den Account – wie vereinbart – ausschließlich zu dienstlichen Zwecken nutzt. Eine solche Vorgehensweise verstößt nicht gegen das Recht

Autor: RA FAArbR Dr. Patrick Esser, Seitz Rechtsanwälte Steuerberater PartG mbB, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 03/2016

Die betriebliche Arbeitszeit i.S.d. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG kann die Zeiten für das An- und Ablegen einer besonders auffälligen Dienstkleidung umfassen. Um eine solche handelt es sich, wenn die Arbeitnehmer im öffentlichen Raum aufgrund der

Autor: RA FAArbR Werner M. Mues, CBH – Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 03/2016

Ein Zuschlag von 25 % auf den jeweiligen Bruttostundenlohn oder die Gewährung einer entsprechenden Anzahl bezahlter freier Tage stellt regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit gem. § 6 Abs. 5 ArbZG dar. Bei dauerhafter

Autor: RA FAArbR Dr. Artur Kühnel,Vahle Kühnel Becker, FAeArbR, Hamburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2016

Auf das 65. Lebensjahr bezogene Altersgrenzen in Betriebsvereinbarungen sind regelmäßig dahingehend auszulegen, dass das Arbeitsverhältnis erst zu einem Zeitpunkt enden soll, ab dem der Arbeitnehmer eine Regelaltersrente beanspruchen kann.

Autor: RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola,Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 02/2016

Kann die geschuldete Tätigkeit sowohl in einem Arbeitsverhältnis als auch selbstständig erbracht werden, ist die Entscheidung der Vertragspartner für einen bestimmten Vertragstypus im Rahmen der Statusbeurteilung zu berücksichtigen.Räumt der