Fachartikel in der Rubrik Arbeitsrecht

Autor: RA Matthias Eichelsdörfer, Ravensburg, Verband der Metall- und Elektroindustrie Baden-Württemberg e.V.
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2014

Der Arbeitgeber ist verpflichtet den Urlaubsanspruch nach dem BUrlG von sich aus zu erfüllen.Erfüllt der Arbeitgeber den Anspruch nicht rechtzeitig, haben Beschäftigte einen Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Ersatzurlaubsanspruchs.Für den

Autor: RA FAArbR Dr. Ulrich Boudon, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 09/2014

Änderungskündigungen sind „Entlassungen” i.S.v. § 17 KSchG. Das gilt unabhängig davon, wie der betroffene Arbeitnehmer auf das Änderungsangebot reagiert. Eine unter Verstoß gegen die Anzeigepflicht erklärte Änderungskündigung ist unwirksam.

Autor: RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, Dr. Ditz und Partner, Rastatt
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2014

Ist dem Arbeitnehmer die Erbringung der Arbeitsleistung auch während des Übertragungszeitraums wegen Arbeitsunfähigkeit unmöglich, so hat er beim fortbestehenden Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Schadensersatz für nichtgewährten Urlaub.

Autor: RA FAArbR Dr. Ulrich Boudon, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 08/2014

Eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit kann ein wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB sein, wenn die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung ausgeschlossen und das Arbeitsverhältnis „sinnentleert” ist, weil der Arbeitgeber über Jahre hinweg

Autor: RA FAArbR Dr. Norbert Windeln, LL.M., avocado rechtsanwälte, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 07/2014

Ein Arbeitnehmer, der während der letzten fünf Jahre seines insgesamt knapp zwölf Jahre andauernden Arbeitsverhältnisses zur Ausübung seines Betriebsratsamts vollständig von der Arbeit freigestellt war, kann vom Arbeitgeber nicht verlangen, dass

Autor: RAin FAinArbR Annegret Müller-Mundt, Norton Rose Fulbright LLP, München
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 07/2014

Bei Zielvereinbarungen sind die Arbeitsvertragsparteien nach Festlegung der Ziele und der weiteren Zahlungsvoraussetzungen an diese gebunden. Eine einseitige nachträgliche Änderung ist unzulässig. Dies gilt auch für die Berechnungsmethode, wobei die

Autor: RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2014

Lehnt ein alkoholabhängiger Arbeitnehmer eine Entziehungskur bzw. Therapie ab, kann der Arbeitgeber in aller Regel davon ausgehen, dass der Arbeitnehmer von seiner Alkoholkrankheit in absehbarer Zeit nicht geheilt wird.

Autor: RA FAArbR Dr. Ulrich Boudon, Heuking Kühn Lüer Wojtek, Köln
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 06/2014

Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf den Anspruch auf Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hinzuweisen. (Amtl. LS)

Autor: Rechtsanwalt Rolf Oetter, Duisburg
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 05/2014

Auszubildende sind Arbeitnehmer i.S.v. § 5 Abs. 1 BetrVG, sofern sie betrieblich-praktisch in den Betrieb eingegliedert werden.

Autor: RAin FAinArbR Daniela Range-Ditz, Dr. Ditz und Partner, Rastatt
Aus: Arbeits-Rechtsberater, Heft 05/2014

Beruft sich der Verleiher zur Deckelung von tarifvertraglich vereinbarten Branchenzuschlägen einzig auf die Auskunft des Entleihers, so muss er alle für die Berechnung des Vergleichsentgelts erforderlichen Tatsachen vortragen. Die Rechtsprechung des