Bundesregierung plant verbesserten Schutz für Geschäftsgeheimnisse

13.08.2018, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (97 mal gelesen)
Die Bundesregierung plant den verbesserten Schutz von Betriebsgeheimnissen von Unternehmen, will gleichzeitig aber auch Journalisten und Whistleblower bei rechtmäßigen Enthüllungen besser schützen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf ist bereits beschlossen.

Europäische Richtlinie fordert einheitlichen Schutz für Unternehmen

Bundesjustizministerin Katarina Barley von der SPD hat den Gesetzesentwurf vorgelegt. Er geht auf eine europäische Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zurück und soll in Zukunft einen in Europa einheitlichen und weitreichenderen Schutz für Unternehmen und deren Betriebsgeheimnisse bieten.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass Unternehmen einfacher zivilrechtliche Ansprüche bei Erlangung, rechtswidriger Nutzung oder Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen und betriebsinternen Daten geltend machen können. Auch der Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor Offenlegung bei einem gerichtlichen Verfahren soll künftig verbessert werden. Konkret sollen bestimmte Informationen als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden können und dadurch der Personenkreis begrenzt werden, der Zugang zu diesen Informationen erhält.
Die Unternehmen in Deutschland werden die Neuregelungen begrüßen, schließlich entsteht ihnen jedes Jahr schätzungsweise ein Schaden von 50 Milliarden Euro durch interne und externe Angriffe auf ihre Betriebsgeheimnisse

Enthüllungen nicht in jedem Fall rechtswidrig

Die Enthüllungen von Whistleblowern wie Edward Snowden oder der Plattform Wikileaks haben in der Vergangenheit häufig die Frage aufgeworfen, wie die Justiz mit dieser Art von Offenlegung von Betriebsgeheimnissen umzugehen hat. Auch dafür soll das neue Gesetz nun in Europa einheitliche Regelungen schaffen.

Zwar geht in solchen Fällen von den Enthüllungen immer ein Angriff auf die Unternehmensinteressen aus, allerdings werden diese in Zukunft nicht in jedem Fall rechtswidrig sein. Handlungen, bei denen es um die Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit oder um die Aufdeckung von Fehlverhalten und rechtswidrigen Handlungen der Unternehmen geht, sollen nicht rechtswidrig und damit von Ansprüchen der Unternehmen ausgenommen sein. Damit sollen letztlich nicht nur Journalisten und Whistleblower geschützt werden, sondern auch dem Informationsinteresse der Bevölkerung Rechnung getragen werden. Der neue Gesetzesentwurf hat damit nicht allein die Interessen der Unternehmen im Blick, sondern auch den Schutz von Journalisten und Whistleblowern.

Weitere Informationen zum Thema Geschäftsgeheimnisse und Schutz von Unternehmensinteressen finde Sie auch: https://www.rosepartner.de/betriebsgeheimnis-geschaeftsgeheimnis-know-how-schutz.html


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