Lkw-Kartell muss mit Bußgeldern in Milliardenhöhe rechnen
03.06.2016, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (248 mal gelesen)
Über mehrere Jahre sollen führende Lkw-Hersteller Absprachen u.a. über Preise und Lieferzeiten getroffen haben, um ihre Stellung gegenüber ihren Kunden zu festigen. Das könnte jetzt teuer werden. Auf das sog. Lkw-Kartell könnte eine Strafe in Milliardenhöhe zukommen.
Seit fünf Jahren ermittelt die EU-Kommission bereits wegen mutmaßlichen Verstößen gegen das Kartellrecht gegen mehrere Lkw-Bauer. Die Ermittlungen sollen nun kurz vor dem Abschluss stehen, eine Entscheidung soll noch in diesem Sommer fallen, berichtet u.a. das Handelsblatt. Und für die betroffenen Unternehmen könnte es richtig teuer werden. Die EU-Kommission kann Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Umsatzes eines Kartellsünders verhängen. Dann käme eine Strafe in Milliardenhöhe auf die betroffenen Lkw-Bauer zu. Am Ende könnte eine neue Rekordstrafe stehen.
Die Verstöße gegen das Kartellrecht sollen enorm sein. Über mehrere Jahre soll es u.a. Absprachen über Preise und Lieferzeiten gegeben haben. So sollen die Lkw-Hersteller ihre Marktmacht gegenüber ihren Kunden gefestigt haben. Funktionierender Wettbewerb durch Konkurrenzangebote soll so erheblich behindert worden sein. Darunter litten nicht nur Logistik-Unternehmen wie Speditionen, sondern über den Endpreis der transportierten Waren letztlich auch die Verbraucher.
Sollte die EU im Sommer die Bußgelder gegen die Kartellsünder verhängen, sind anschließend auch die geschädigten Unternehmen am Zug. Dann können auch sie ihre Schadensersatzforderungen geltend machen. Auch diese dürften beträchtlich sein.
Denn bei Verstößen gegen das Kartellrecht können empfindliche Strafen auf die betroffenen Unternehmen zukommen. Neben den Bußgeldern durch die Kartellbehörden können dies u.a. auch Schadensersatzforderungen der geschädigten Unternehmen sein. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind nicht auszuschließen.
Um Forderungen wegen Verstößen gegen das Kartellrecht abzuwehren oder diese durchzusetzen, ist eine kompetente juristische Beratung unerlässlich. Die bundesweit agierende Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat unter http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html weitere Informationen zusammengestellt.
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 414 37 59 0
Fax: 040 / 414 37 59 11
fleischer@rosepartner.de
Seit fünf Jahren ermittelt die EU-Kommission bereits wegen mutmaßlichen Verstößen gegen das Kartellrecht gegen mehrere Lkw-Bauer. Die Ermittlungen sollen nun kurz vor dem Abschluss stehen, eine Entscheidung soll noch in diesem Sommer fallen, berichtet u.a. das Handelsblatt. Und für die betroffenen Unternehmen könnte es richtig teuer werden. Die EU-Kommission kann Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Umsatzes eines Kartellsünders verhängen. Dann käme eine Strafe in Milliardenhöhe auf die betroffenen Lkw-Bauer zu. Am Ende könnte eine neue Rekordstrafe stehen.
Die Verstöße gegen das Kartellrecht sollen enorm sein. Über mehrere Jahre soll es u.a. Absprachen über Preise und Lieferzeiten gegeben haben. So sollen die Lkw-Hersteller ihre Marktmacht gegenüber ihren Kunden gefestigt haben. Funktionierender Wettbewerb durch Konkurrenzangebote soll so erheblich behindert worden sein. Darunter litten nicht nur Logistik-Unternehmen wie Speditionen, sondern über den Endpreis der transportierten Waren letztlich auch die Verbraucher.
Sollte die EU im Sommer die Bußgelder gegen die Kartellsünder verhängen, sind anschließend auch die geschädigten Unternehmen am Zug. Dann können auch sie ihre Schadensersatzforderungen geltend machen. Auch diese dürften beträchtlich sein.
Denn bei Verstößen gegen das Kartellrecht können empfindliche Strafen auf die betroffenen Unternehmen zukommen. Neben den Bußgeldern durch die Kartellbehörden können dies u.a. auch Schadensersatzforderungen der geschädigten Unternehmen sein. Auch strafrechtliche Konsequenzen sind nicht auszuschließen.
Um Forderungen wegen Verstößen gegen das Kartellrecht abzuwehren oder diese durchzusetzen, ist eine kompetente juristische Beratung unerlässlich. Die bundesweit agierende Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat unter http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html weitere Informationen zusammengestellt.
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