Sieg vor dem Bundesgerichtshof - Bewertungsportal Jameda muss Profil löschen
26.02.2018, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 1 Min. (90 mal gelesen)
Der Bundesgerichtshof (BGH)hat in seinem jüngsten Urteil dem Ärztebewertungsportal Jameda die Neutralität abgesprochen und bestätigt die Löschung eines Ärzteprofils. Damit ändern die Richter die bisherige Rechtsprechung zur informationellen Selbstbestimmung von Ärzten auf Bewertungsportalen.
Die Bewertungspraktiken von Jameda
Das wohl in Deutschland bekannteste Bewertungsportal für Ärzte, Jameda, hat im Rechtstreit über die Löschung eines Ärzteprofils verloren.
Auf der Internetseite von Jameda können Informationen von Ärzten abgerufen und zusätzlich können Bewertungen abgegeben werden. Problem daran nur: Ärzte werden auch gegen ihren Willen auf der Portalseite aufgelistet. Außerdem gibt es einen Unterschied der Profile für Ärzte die ohne ihren Willen aufgelistet werden und solche, die für ihr Profil ein Entgelt an Jameda bezahlen. Bei diesen Profilen werden zusätzlich Fotos und weitere Informationen der Ärzte angezeigt. Bei den nichtzahlenden Ärzteprofilen tauchen dagegen die kostenpflichtigen Profile von Ärzten gleicher Fachrichtung aus dem örtlichen Umfeld als „Anzeige“ auf. Eine solche Anzeige bleibt bei den kostenpflichtigen Profilen dagegen aus.
BGH ändert bisherige Rechtsprechung
Aufgrund dieser qualitativen Unterschiede der Profile sprach der BGH dem Bewertungsportal die Neutralität ab. Geklagt hatte eine Kölner Dermatologin die gegen ihren Willen in die Datenbank von Jameda aufgenommen worden war und dort mehrere schlechte Bewertungen erhalten hatte.
Die Richter stellten nun klar, dass in einem solchen Fall das Recht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung überwiege und ihr Profil demnach gelöscht werden müsse.
Eine symbolträchtige Entscheidung, denn damit ändert das oberste Gericht seine bisherige Rechtsprechung, wonach Ärzte es grundsätzlich hinnehmen müssen, in Bewertungsportalen aufgeführt zu werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auch hier: https://www.rosepartner.de/jameda-bewertung-loeschen.html
Die Bewertungspraktiken von Jameda
Das wohl in Deutschland bekannteste Bewertungsportal für Ärzte, Jameda, hat im Rechtstreit über die Löschung eines Ärzteprofils verloren.
Auf der Internetseite von Jameda können Informationen von Ärzten abgerufen und zusätzlich können Bewertungen abgegeben werden. Problem daran nur: Ärzte werden auch gegen ihren Willen auf der Portalseite aufgelistet. Außerdem gibt es einen Unterschied der Profile für Ärzte die ohne ihren Willen aufgelistet werden und solche, die für ihr Profil ein Entgelt an Jameda bezahlen. Bei diesen Profilen werden zusätzlich Fotos und weitere Informationen der Ärzte angezeigt. Bei den nichtzahlenden Ärzteprofilen tauchen dagegen die kostenpflichtigen Profile von Ärzten gleicher Fachrichtung aus dem örtlichen Umfeld als „Anzeige“ auf. Eine solche Anzeige bleibt bei den kostenpflichtigen Profilen dagegen aus.
BGH ändert bisherige Rechtsprechung
Aufgrund dieser qualitativen Unterschiede der Profile sprach der BGH dem Bewertungsportal die Neutralität ab. Geklagt hatte eine Kölner Dermatologin die gegen ihren Willen in die Datenbank von Jameda aufgenommen worden war und dort mehrere schlechte Bewertungen erhalten hatte.
Die Richter stellten nun klar, dass in einem solchen Fall das Recht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung überwiege und ihr Profil demnach gelöscht werden müsse.
Eine symbolträchtige Entscheidung, denn damit ändert das oberste Gericht seine bisherige Rechtsprechung, wonach Ärzte es grundsätzlich hinnehmen müssen, in Bewertungsportalen aufgeführt zu werden.
Weitere Informationen zum Thema erhalten sie auch hier: https://www.rosepartner.de/jameda-bewertung-loeschen.html
Autor dieses Rechtstipps

Dr. Bernd Fleischer
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
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