Gesetzesnovelle im Datenschutzrecht

09.10.2017, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (138 mal gelesen)
Die Gespräche in den Bundesministerien für Inneres und Wirtschaft gehen in die nächste Runde. Grund ist die Umsetzung der neuen Europäischen Datenschutzverordnung in nationales Recht.

Umsetzung der EU-Richtlinie

Die Europäische Union hat den Mitgliedstaaten nach dem Erlass ihrer geänderten Datenschutz-Richtlinie und Verordnung zwei Jahre Zeit zur Umsetzung der europäischen Vorgaben gegeben. Spätestens im Mai 2018 muss eine Umsetzung erfolgt sein.
Daher verhandeln deutsche Bundesministerien bereits seit diesem Jahr über die Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz. In die geänderten Vorschriften sollen insbesondere von der EU gewährte Gestaltungsspielräume übernommen werden.
Ziel ist eine vollständige Umsetzung der EU-Vorgaben in einem neuen deutschen Datenschutzrecht.

Unternehmensbelange stehen im Mittelpunkt

Bei den aktuellen Verhandlungen stehen insbesondere die Interessen und Belange von kleinen und mittleren nationalen Unternehmen im Fokus. Sie sollen in der Umsetzung der neuen Gesetzesvorlagen ab 2018 unterstützt werden.
„Die rechtssichere und rechtzeitige Umsetzung des neuen Datenschutzrechts stellt viele Unternehmen vor eine schwierige Aufgabe“, betonte Hans-Georg Engelke, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern.
Fragen wie die Ausgestaltung von Informations- und Dokumentationspflichten sind dabei für kleine und mittlere Unternehmen von besonderer Bedeutung.

Ziel: Gleiches Recht in allen Mitgliedstaaten

Im Mai 2018 wird das neue Datenschutzrecht im nationalen Recht umgesetzt sein und somit nach einer Übergangszeit von zwei Jahren allgemein wirksam werden. In Zukunft soll dadurch ein einheitlicher Rahmen innerhalb der Europäischen Union geschaffen werden. Es sollen gleiche Grundsätze im Bereich des Datenschutzrechtes gelten.
Dieser Prozess ist dabei allerdings nicht ausschließlich für das Bundesdatenschutzgesetz ausschlagegebend. Aus der Gesetzesnovelle werden auch weitere Gesetzesänderungen in anderen Bereichen resultieren, die letztlich auf das Bundesdatenschutzgesetz zurückzuführen sind. So müssen Änderungen im Gesetz über den militärischen Abschirmdienst und dem Bundenachrichtendienst vorgenommen werden.
Die Änderung auf EU-Ebene erfordert damit auch eine weitreichende Änderung auf nationaler Ebene.
Weiter Informationen zum Datenschutzrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/datenschutz-datenschutzrecht.html


Autor dieses Rechtstipps

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Dr. Bernd Fleischer

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