OLG Hamm untersagt Verkauf nachgeahmter „Le-Pliage“-Handtaschen
06.10.2015, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (254 mal gelesen)
Von Elektronikartikeln bis Bekleidung, von Kosmetik bis Handtaschen – Produktpiraten machen vor keiner Branche Halt und schädigen die Marken erfolgreicher Unternehmen mit minderwertigen Imitaten und Nachahmungen.
Für die geschädigten Unternehmen reicht es nicht, nur die eigenen Marken schützen und eintragen zu lassen, sondern sie müssen auch konsequent rechtlich gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen.
Besonders beliebt ist es bei den Fälschern, ihre Plagiate übers Internet zu vertreiben. Aber Nachahmungen finden auch ihren Weg über den ganz normalen Einzelhandel zu den Verbrauchern. Das Oberlandesgericht Hamm hatte jetzt in einem Fall von nachgeahmten Handtaschen zu entscheiden (Urteil vom 16.06.2015, Az.: 4 U 32/14).
Das OLG Hamm untersagte einer Dortmunder Einzelhändlerin weiterhin Handtaschen zu verkaufen, die der „Le-Pliage“-Serie des französischen Herstellers Longchamp ähnlich sehen und änderte damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund ab.
Der französische Hersteller vertreibt über ein deutsches Tochterunternehmen seit vielen Jahren Handtaschen unter der Bezeichnung „Le Pliage“ in verschiedenen Formen und Farben. Kann man Presseberichten glauben, trägt auch die Ehefrau des Sohnes des britischen Thronfolgers eine solche Handtasche. Die Handtaschen, die die Dortmunder Einzelhändlerin verkaufte, sehen den „Le Pliage“-Taschen nach Meinung des französischen Herstellers zum Verwechseln ähnlich. Daher klagte er auf Unterlassung und Schadensersatz. Mit Erfolg.
Der 4. Zivilsenat des OLG Hamm erkannte in den streitgegenständlichen Taschen eine wettbewerbswidrige Nachahmung der „Le Pliage“-Handtaschen. Diese weisen, so der Senat, Produktmerkmale in Form, Farbe, Gestaltung und Material auf, die ihre wettbewerbliche Eigenart begründen. Die von der Dortmunder Einzelhändlerin vertriebenen Taschen seien eine nahezu identische Nachahmung. Unterschiede gebe es zwar im Detail, die grundlegende Übereinstimmung überwiege aber. Daher werde der Kunde über die Herkunft der Taschen getäuscht. Ein durchschnittlicher Verbraucher gehe aufgrund der großen Übereinstimmungen davon aus, dass es sich um Taschen des französischen Herstellers oder zumindest von einem mit ihm verbundenen Hersteller handelt.
Zwar seien die Taschen der Dortmunder Einzelhändlerin deutlich günstiger als die Originale. Für den Verbraucher liege aber der Schluss nahe, dass es sich um ein günstiges Modell oder um ein günstiges Lizenzprodukt handelt. Daher urteilte das OLG Hamm, dass die Beklagte den Verkauf ihrer Taschen zu unterlassen hat und der Klägerin Schadensersatz zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Durch nachgeahmte Produkte werden nicht nur die Markenrechte eines Unternehmens verletzt, sondern auch die Verbraucher getäuscht. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs für alle Beteiligten ist daher eine konsequente Überwachung des Marktes und Verfolgung von Rechtsverstößen unerlässlich. Um sich vor Produktpiraterie zu schützen, ist der Einsatz von Polizei, Zoll, Detekteien und spezialisierten Rechtsanwälten nötig.
Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. hat unter http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/produktpiraterie-markenverletzung.html wichtige Informationen zum Schutz des Markenrechts und Produktpiraterie zusammengefasst.
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 41437590
Fax: 040 / 414375910
fleischer@rosepartner.de
Für die geschädigten Unternehmen reicht es nicht, nur die eigenen Marken schützen und eintragen zu lassen, sondern sie müssen auch konsequent rechtlich gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen.
Besonders beliebt ist es bei den Fälschern, ihre Plagiate übers Internet zu vertreiben. Aber Nachahmungen finden auch ihren Weg über den ganz normalen Einzelhandel zu den Verbrauchern. Das Oberlandesgericht Hamm hatte jetzt in einem Fall von nachgeahmten Handtaschen zu entscheiden (Urteil vom 16.06.2015, Az.: 4 U 32/14).
Das OLG Hamm untersagte einer Dortmunder Einzelhändlerin weiterhin Handtaschen zu verkaufen, die der „Le-Pliage“-Serie des französischen Herstellers Longchamp ähnlich sehen und änderte damit eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Dortmund ab.
Der französische Hersteller vertreibt über ein deutsches Tochterunternehmen seit vielen Jahren Handtaschen unter der Bezeichnung „Le Pliage“ in verschiedenen Formen und Farben. Kann man Presseberichten glauben, trägt auch die Ehefrau des Sohnes des britischen Thronfolgers eine solche Handtasche. Die Handtaschen, die die Dortmunder Einzelhändlerin verkaufte, sehen den „Le Pliage“-Taschen nach Meinung des französischen Herstellers zum Verwechseln ähnlich. Daher klagte er auf Unterlassung und Schadensersatz. Mit Erfolg.
Der 4. Zivilsenat des OLG Hamm erkannte in den streitgegenständlichen Taschen eine wettbewerbswidrige Nachahmung der „Le Pliage“-Handtaschen. Diese weisen, so der Senat, Produktmerkmale in Form, Farbe, Gestaltung und Material auf, die ihre wettbewerbliche Eigenart begründen. Die von der Dortmunder Einzelhändlerin vertriebenen Taschen seien eine nahezu identische Nachahmung. Unterschiede gebe es zwar im Detail, die grundlegende Übereinstimmung überwiege aber. Daher werde der Kunde über die Herkunft der Taschen getäuscht. Ein durchschnittlicher Verbraucher gehe aufgrund der großen Übereinstimmungen davon aus, dass es sich um Taschen des französischen Herstellers oder zumindest von einem mit ihm verbundenen Hersteller handelt.
Zwar seien die Taschen der Dortmunder Einzelhändlerin deutlich günstiger als die Originale. Für den Verbraucher liege aber der Schluss nahe, dass es sich um ein günstiges Modell oder um ein günstiges Lizenzprodukt handelt. Daher urteilte das OLG Hamm, dass die Beklagte den Verkauf ihrer Taschen zu unterlassen hat und der Klägerin Schadensersatz zahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Durch nachgeahmte Produkte werden nicht nur die Markenrechte eines Unternehmens verletzt, sondern auch die Verbraucher getäuscht. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs für alle Beteiligten ist daher eine konsequente Überwachung des Marktes und Verfolgung von Rechtsverstößen unerlässlich. Um sich vor Produktpiraterie zu schützen, ist der Einsatz von Polizei, Zoll, Detekteien und spezialisierten Rechtsanwälten nötig.
Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. hat unter http://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/produktpiraterie-markenverletzung.html wichtige Informationen zum Schutz des Markenrechts und Produktpiraterie zusammengefasst.
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 41437590
Fax: 040 / 414375910
fleischer@rosepartner.de
Autor dieses Rechtstipps

Dr. Bernd Fleischer
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Weitere Rechtstipps (81) Weitere Rechtstipps (81) Hipp darf nicht mit pauschalen Aussagen über Vitaminbedarf bei Kleinkindern werben Werbeverbot für Tabakprodukte – Gesetzesentwurf stellt strengere Beschränkungen auf Markenrecht: BGH entscheidet im Streit um quadratische Schokolade Lebensmittelrecht: BVerfG urteilt über Blankettstrafvorschrift Kartellrecht: Amtshaftungsklage wegen Vorgehen des Bundeskartellamts Jameda-Bewertungen: Zahnarzt muss erneut Niederlage einstecken Markenrecht: Kann „Fack Ju Göthe“ nun doch als Unionsmarke eingetragen werden? Nun doch beleidigende Kommentare – Landgericht revidiert Entscheidung zum Social-Media-Recht E-Commerce – Bundesrat fordert verbesserten Verbraucherschutz im Online-Handel Berechnung in Viertelstundenschritten – Richter erklären Anwalts-AGB für unzulässig Urheberrechtsschutz auch für Modemodelle? Facebook-Fanpages im Fokus des Datenschutzrechtes - Verantwortung für datenschutzkonformer Zustände Cathy Hummels siegt im Kampf gegen Kennzeichnungspflicht E-Commerce: EU plant Stärkung von Verbraucherrechten im Online-Handel Eyeo und Google im Fokus des Bundeskartellamtes „Beleidigungsfreie Sphäre“ bei WhatsApp? Aktuelle Entscheidung im Medienstrafrecht Neue Regelungen im Internetrecht bringen keine Flut an Beschwerden Reputation und Bewertungen im Internet – „Yelp“ muss Schadensersatz leisten Abmahn (wahnsinn)? Justizministerium stellt Gesetzesentwurf gegen unseriöse Abmahnungen vor Internetrecht: BGH kippt die Gebühr beim Selbstausdrucken von Eintrittskarten Persönlichkeitsrecht: Nationalspieler will kein Sammelobjekt mehr sein Bundesregierung plant verbesserten Schutz für Geschäftsgeheimnisse LG Lübeck verurteilt Google zur Löschung einer Bewertung: Kein Recht auf Meinungsfreiheit Experten streiten über Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche Der rettende Vergleich bei der Kündigungsschutzklage: Whistleblowing in Apotheke geht glimpflich aus Fairer Wettbewerb ist wichtig: Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht für 2017 vor EuG: Begründungsmängel bei Frage um Markeneintragung Kein Netzwerkdurchsuchungsgesetz auf europäischer Ebene Sieg vor dem Bundesgerichtshof - Bewertungsportal Jameda muss Profil löschen Neue AGB von PayPal unverständlich und zu lang – Verbraucherschützer mahnen PayPal ab Keine guten Karten für Hobby-Stalker: Suchmaschinen-Link für Facebook benötigt Hinweis EuGH bestätigt hohe Geldbußen wegen Luftfahrtkartell Ärztin klagt auf Löschung aus Ärztebewertungsportal Jameda Können Werbeverbote zur Verteidigung gegen einen „Shitstorm“ aufgeweicht werden? Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke durch Abmahnschreiben Das Deutsche Medienschiedsgericht bekommt einen neuen Präsidenten Berliner Startup wird von Verlagen wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt Urheberrecht durch soziale Medien in Gefahr – DJV fordert besseren Schutz Im Internet verkaufte Bioprodukte müssen kontrolliert werden Gesetzesnovelle im Datenschutzrecht Die Vorschau im Urheberrecht Werbung mit dem „besten Netz“ – Wie 1&1 seine Kunden täuscht Widerrufsausschluss bei Matratzenkauf im Internet? Wie schnell wirkt Almased? OLG München: Werbeblocker verstoßen nicht gegen Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht Kundenbewertung als Werbung? Änderung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft Null Euro heißt N/nichts! Anschlussinhaber hat Nachforschung- und Offenbarungspflichten Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – die Uhr tickt Schlagabtausch im Werberecht Filesharing – LG München wendet sich an den EuGH BGH: Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt Reform des Urhebervertragsrechts Digitale Vervielfältigung: EuGH stärkt Urheberrecht Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung – Grenzen in der Werbung Produktpiraterie: Handel mit Plagiaten und Fälschungen nimmt zu EuG: Einfacher Klingelton zu banal für Eintragung als Hörmarke Markenrecht: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Roman und Zeitschrift BGH: Sparkassen-Rot bleibt als Farbmarke geschützt EuG: Wertschätzung der McDonald’s-Marken ausgenutzt Schadensersatzansprüche gegen Lkw-Kartell Bundesverfassungsgericht zum Sampling: Kunstfreiheit vor Urheberrecht Lkw-Kartell muss mit Bußgeldern in Milliardenhöhe rechnen OLG Hamburg: Irreführung der Verbraucher durch Mogelpackungen OECD-Studie: Produktpiraterie nimmt weltweit zu Markenrecht: EuG bestätigt Markenschutz für Winnetou Gemeinschaftsmarke: Erfolg für Adidas, Pleite für Coca-Cola Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Facebook ein Markenrecht: Schlappe für den FC Barcelona vor dem EuG Irreführende Werbung: Hinweis limitierte Stückzahl oft unzureichend „Hochzeitsrabatte“ nicht kartellrechtswidrig BGH: Irreführende Angaben verstoßen gegen Wettbewerbsrecht BGH erleichtert Kampf gegen Produktpiraterie – Schutz des Markenrechts BGH: Goldbären kein Monopol-Produkt OLG Frankfurt: Bezeichnung „Schmuddelkind der Branche“ verstößt gegen BGH kippt Apple-Patent BGH zum Schutz einer Farbmarke EuGH erschwert Internet-Handel mit Fälschungen und Plagiaten Bundeskartellamt mahnt Post ab Markenrecht: BGH muss Entscheidung im Goldbären-Streit treffen
Anschrift
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: 040-41437590
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwalt Bernd Fleischer