Urheberrecht durch soziale Medien in Gefahr – DJV fordert besseren Schutz

14.11.2017, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (125 mal gelesen)
Die Bedeutung von sozialen Medien nimmt im alltäglichen Leben immer weiter zu. Dies nutzen nicht nur Privatleute, sondern auch immer mehr Fotografen. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der großen Plattformbetreiber wie Facebook, twitter oder Instagram finden sich allerdings häufig knifflige Regelungen bezüglich des Urheberrechts.

Die Digitalisierung bringt auch für das Recht neue Herausforderungen

Den Markt beherrschend sind die großen Plattformbetreiber aus dem kalifornischen Silicon Valley. Daher unterliegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dem Recht des Staates Kalifornien. Darin befinden sich regelmäßig Regelungen, bei denen die Nutzer alle oder Teile ihrer Nutzungsrechte an die sozialen Medien abtreten müssen, um die entsprechenden Portale nutzen zu können. Dies ist den wenigsten Nutzern bekannt.

Die Verbraucherzentrale hatte vor einiger Zeit den Bilderdienst Instagram mit einem 18-Punkte Katalog abgemahnt. Daraufhin hat das soziale Medium die Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen bis Ende 2017 versprochen. Dadurch soll das Urheberrecht der Verbraucher besser geschützt werden und die Standards in Deutschland verbessern.

Dem DJV ist das zu wenig

"Was Instagram kann, müssen auch Facebook, Twitter und andere können" – so formulierte es er DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall. Die von den sozialen Medien verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingung seien so nicht hinnehmbar, dies gelte insbesondere für Bildjournalisten. Mit dieser Praxis müsse in Zukunft bei allen sozialen Medien Schluss sein.

Dem Social Media Recht kann sich kein Unternehmen in Zukunft entziehen

Da die Amerikaner den Markt mit den sozialen Netzwerken maßgeblich durch ihre Unternehmen beherrschen, dominieren auch deren liberale Ansicht was das Thema Urheberrecht angeht. Was für einen Amerikaner ganz normal ist, kann für die Deutschen befremdlich sein. Daher sollten Unternehmen das Social Media nicht außen vor lassen.

Unternehmensprofile in sozialen Netzwerken sind weit größeren Risiken ausgesetzt, als es zum Beispiel die firmeneigene Homepage ist. Wichtig ist daher, sich frühzeitig über die rechtlichen Risiken im Klaren zu sein. Ansonsten kann dies am Ende zu unschönen Überraschungen führen, die teilweise nicht mehr rückgängig zu machen sind.

Wollen Sie mehr über das Urheberrecht sowie das Social Media-Recht erfahren? Dann schauen Sie auf unserer Interseite mit fachgerechten Informationen vorbei: https://www.rosepartner.de/social-media-recht.html


Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Dr. Bernd Fleischer

ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

Weitere Rechtstipps (79)

Anschrift
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Bernd Fleischer