E-Commerce: EU plant Stärkung von Verbraucherrechten im Online-Handel
01.04.2019, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 1 Min. (59 mal gelesen)
Mit der Warenhandelsrichtlinie hat das EU-Parlament am 26.03.2019 neue Regelungen zum verbesserten Verbraucherschutz im Online-Handel beschlossen. Insbesondere bestehende aber unterschiedliche Verbraucherrecht innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sollen damit vereinheitlicht werden.
Gewährleistungsrecht soll vereinheitlicht werden
Besonders im Bereich der Gewährleistungsrechten von Verbrauchern gegenüber Unternehmern sollen die Rechte der Verbraucher auf einer europäischen Ebene vereinheitlicht werden. Bezüglich der Beweislast von Mängeln soll in Zukunft eine einheitliche Frist von einem Jahr gelten. Damit wird für diesen Zeitraum vermutet, dass eine Ware bereits bei Lieferung mangelhaft war und nicht erst durch ein Verhalten des Verbrauchers mangelhaft geworden ist. Die Beweislast dafür liegt also beim Unternehmer, nicht beim Verbraucher. Bisher gilt diese Vermutung gegenüber Verbrauchern in Deutschland nur sechs Monate. Mit der zeitlichen Ausweitung würden Verbraucherrechte also auch hierzulande deutliche gestärkt.
Aber auch hinsichtlich der Frist, wie lange der Unternehmer dem Verbraucher Gewährleistung gewähren muss, soll innerhalb der EU eine Frist von zwei Jahren nicht mehr unterschritten werden dürfen. Dies gelte zumindest bei einer einmaligen Lieferung einer Ware. Bei kontinuierlichen Lieferungen gelte dagegen die Frist für den Lauf der Vertragsdauer. Die neuen Regelungen der Warenhandelsrichtlinien sollen dabei sowohl für den Online-Handel, als auch im klassischen Einzelhandel gelten und die Verbraucherrechte insgesamt stärken.
Verbraucherschutz bei Downloads und Cloud-Service
Auch im E-Commerce mit Musik und Spielen sehen die Regelungen einen verstärkten Verbraucherschutz vor. Nach den Vorstellungen des EU-Parlaments sollen Verbraucher, die online Dienste, wie das Herunterladen von Musik oder das Nutzen von Cloud-Servern wahrnehmen, in Zukunft besser geschützt werden. Die Vorschriften sollen vor allem greifen, wenn ein Dienstleister die Inhalte oder Dienste nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stellt. Geschaffen werden damit die ersten EU-weiten Vorschriften für „digitale Inhalte“.
Weitere Informationen zum E-Commerce finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/e-commerce-mobil-commerce.html
Gewährleistungsrecht soll vereinheitlicht werden
Besonders im Bereich der Gewährleistungsrechten von Verbrauchern gegenüber Unternehmern sollen die Rechte der Verbraucher auf einer europäischen Ebene vereinheitlicht werden. Bezüglich der Beweislast von Mängeln soll in Zukunft eine einheitliche Frist von einem Jahr gelten. Damit wird für diesen Zeitraum vermutet, dass eine Ware bereits bei Lieferung mangelhaft war und nicht erst durch ein Verhalten des Verbrauchers mangelhaft geworden ist. Die Beweislast dafür liegt also beim Unternehmer, nicht beim Verbraucher. Bisher gilt diese Vermutung gegenüber Verbrauchern in Deutschland nur sechs Monate. Mit der zeitlichen Ausweitung würden Verbraucherrechte also auch hierzulande deutliche gestärkt.
Aber auch hinsichtlich der Frist, wie lange der Unternehmer dem Verbraucher Gewährleistung gewähren muss, soll innerhalb der EU eine Frist von zwei Jahren nicht mehr unterschritten werden dürfen. Dies gelte zumindest bei einer einmaligen Lieferung einer Ware. Bei kontinuierlichen Lieferungen gelte dagegen die Frist für den Lauf der Vertragsdauer. Die neuen Regelungen der Warenhandelsrichtlinien sollen dabei sowohl für den Online-Handel, als auch im klassischen Einzelhandel gelten und die Verbraucherrechte insgesamt stärken.
Verbraucherschutz bei Downloads und Cloud-Service
Auch im E-Commerce mit Musik und Spielen sehen die Regelungen einen verstärkten Verbraucherschutz vor. Nach den Vorstellungen des EU-Parlaments sollen Verbraucher, die online Dienste, wie das Herunterladen von Musik oder das Nutzen von Cloud-Servern wahrnehmen, in Zukunft besser geschützt werden. Die Vorschriften sollen vor allem greifen, wenn ein Dienstleister die Inhalte oder Dienste nicht oder nur unzureichend zur Verfügung stellt. Geschaffen werden damit die ersten EU-weiten Vorschriften für „digitale Inhalte“.
Weitere Informationen zum E-Commerce finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/e-commerce-mobil-commerce.html
Autor dieses Rechtstipps

Dr. Bernd Fleischer
ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater
Weitere Rechtstipps (81) Weitere Rechtstipps (81) Hipp darf nicht mit pauschalen Aussagen über Vitaminbedarf bei Kleinkindern werben Werbeverbot für Tabakprodukte – Gesetzesentwurf stellt strengere Beschränkungen auf Markenrecht: BGH entscheidet im Streit um quadratische Schokolade Lebensmittelrecht: BVerfG urteilt über Blankettstrafvorschrift Kartellrecht: Amtshaftungsklage wegen Vorgehen des Bundeskartellamts Jameda-Bewertungen: Zahnarzt muss erneut Niederlage einstecken Markenrecht: Kann „Fack Ju Göthe“ nun doch als Unionsmarke eingetragen werden? Nun doch beleidigende Kommentare – Landgericht revidiert Entscheidung zum Social-Media-Recht E-Commerce – Bundesrat fordert verbesserten Verbraucherschutz im Online-Handel Berechnung in Viertelstundenschritten – Richter erklären Anwalts-AGB für unzulässig Urheberrechtsschutz auch für Modemodelle? Facebook-Fanpages im Fokus des Datenschutzrechtes - Verantwortung für datenschutzkonformer Zustände Cathy Hummels siegt im Kampf gegen Kennzeichnungspflicht Eyeo und Google im Fokus des Bundeskartellamtes „Beleidigungsfreie Sphäre“ bei WhatsApp? Aktuelle Entscheidung im Medienstrafrecht Neue Regelungen im Internetrecht bringen keine Flut an Beschwerden Reputation und Bewertungen im Internet – „Yelp“ muss Schadensersatz leisten Abmahn (wahnsinn)? Justizministerium stellt Gesetzesentwurf gegen unseriöse Abmahnungen vor Internetrecht: BGH kippt die Gebühr beim Selbstausdrucken von Eintrittskarten Persönlichkeitsrecht: Nationalspieler will kein Sammelobjekt mehr sein Bundesregierung plant verbesserten Schutz für Geschäftsgeheimnisse Experten streiten über Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche LG Lübeck verurteilt Google zur Löschung einer Bewertung: Kein Recht auf Meinungsfreiheit Der rettende Vergleich bei der Kündigungsschutzklage: Whistleblowing in Apotheke geht glimpflich aus Fairer Wettbewerb ist wichtig: Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht für 2017 vor EuG: Begründungsmängel bei Frage um Markeneintragung Kein Netzwerkdurchsuchungsgesetz auf europäischer Ebene Sieg vor dem Bundesgerichtshof - Bewertungsportal Jameda muss Profil löschen Neue AGB von PayPal unverständlich und zu lang – Verbraucherschützer mahnen PayPal ab Keine guten Karten für Hobby-Stalker: Suchmaschinen-Link für Facebook benötigt Hinweis EuGH bestätigt hohe Geldbußen wegen Luftfahrtkartell Ärztin klagt auf Löschung aus Ärztebewertungsportal Jameda Können Werbeverbote zur Verteidigung gegen einen „Shitstorm“ aufgeweicht werden? Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke durch Abmahnschreiben Das Deutsche Medienschiedsgericht bekommt einen neuen Präsidenten Berliner Startup wird von Verlagen wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt Urheberrecht durch soziale Medien in Gefahr – DJV fordert besseren Schutz Im Internet verkaufte Bioprodukte müssen kontrolliert werden Gesetzesnovelle im Datenschutzrecht Die Vorschau im Urheberrecht Werbung mit dem „besten Netz“ – Wie 1&1 seine Kunden täuscht Widerrufsausschluss bei Matratzenkauf im Internet? Wie schnell wirkt Almased? OLG München: Werbeblocker verstoßen nicht gegen Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht Kundenbewertung als Werbung? Änderung des Urheberrechts in Bildung und Wissenschaft Null Euro heißt N/nichts! Anschlussinhaber hat Nachforschung- und Offenbarungspflichten Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung – die Uhr tickt Schlagabtausch im Werberecht Filesharing – LG München wendet sich an den EuGH BGH: Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt Reform des Urhebervertragsrechts Digitale Vervielfältigung: EuGH stärkt Urheberrecht Verstoß gegen Health-Claims-Verordnung – Grenzen in der Werbung Produktpiraterie: Handel mit Plagiaten und Fälschungen nimmt zu EuG: Einfacher Klingelton zu banal für Eintragung als Hörmarke Markenrecht: Keine Verwechslungsgefahr zwischen Roman und Zeitschrift BGH: Sparkassen-Rot bleibt als Farbmarke geschützt EuG: Wertschätzung der McDonald’s-Marken ausgenutzt Schadensersatzansprüche gegen Lkw-Kartell Bundesverfassungsgericht zum Sampling: Kunstfreiheit vor Urheberrecht Lkw-Kartell muss mit Bußgeldern in Milliardenhöhe rechnen OLG Hamburg: Irreführung der Verbraucher durch Mogelpackungen OECD-Studie: Produktpiraterie nimmt weltweit zu Markenrecht: EuG bestätigt Markenschutz für Winnetou Gemeinschaftsmarke: Erfolg für Adidas, Pleite für Coca-Cola Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Facebook ein Markenrecht: Schlappe für den FC Barcelona vor dem EuG Irreführende Werbung: Hinweis limitierte Stückzahl oft unzureichend „Hochzeitsrabatte“ nicht kartellrechtswidrig BGH: Irreführende Angaben verstoßen gegen Wettbewerbsrecht BGH erleichtert Kampf gegen Produktpiraterie – Schutz des Markenrechts BGH: Goldbären kein Monopol-Produkt OLG Hamm untersagt Verkauf nachgeahmter „Le-Pliage“-Handtaschen OLG Frankfurt: Bezeichnung „Schmuddelkind der Branche“ verstößt gegen BGH kippt Apple-Patent BGH zum Schutz einer Farbmarke EuGH erschwert Internet-Handel mit Fälschungen und Plagiaten Bundeskartellamt mahnt Post ab Markenrecht: BGH muss Entscheidung im Goldbären-Streit treffen
Anschrift
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
DEUTSCHLAND
Telefon: 040-41437590
Kontakt
Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!
Rechtsanwalt Bernd Fleischer