Corona: Droht eine Welle von betriebsbedingten Kündigungen?
12.07.2020, Autor: Frau Tanja Fuß / Lesedauer ca. 3 Min. (174 mal gelesen)
Wenn die Corona-Beschränkungen weiter anhalten, kann es sein, dass Kurzarbeit nicht mehr ausreicht und es zu betriebsbedingten Kündigungen kommt. Ob eine solche Kündigung zulässig ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Corona: Droht eine Welle von betriebsbedingten Kündigungen?
Situation:
Im Raum Stuttgart sind diverse bekannte Automobilunternehmen und ihre Zulieferer ansässig: Von Daimler-Benz bzw. Mercedes und Porsche bis hin zu Mahle, Bosch und Conti. Diese haben bisher für gut bezahlte und scheinbar sichere Jobs gesorgt. Im Zuge der Corona-Pandemie kam es bei vielen zu Kurzarbeit. Wenn der Lockdown nicht bald beendet und die Wirtschaft wieder hochgefahren wird, könnte es auch hier zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Verschärfend kommt hinzu, dass es in der Autoindustrie schon vor Corona wegen der zunehmenden Bedeutung von Elektromobilität Probleme gab. Diese haben sich durch Corona nun massiv verschärft.
Aber auch andere Branchen sind unter Druck: Fluggesellschaften wie Lufthansa, Zeitarbeitsunternehmen, Restaurants, Theater, Konzert- und Musicalanbieter, Schausteller, Fitness-Clubs und viele mehr.
Viele Arbeitnehmer befürchten daher einen massiven Jobabbau und den Verlust ihres Arbeitsplatzes.
Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung:
Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist neben einer richtigen Sozialauswahl vor allem der dauerhafte Wegfall der betroffenen Arbeitsplätze und das Fehlen so genannter „milderer Mittel“.
Ob die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden Einschränkungen des Wirtschaftslebens zu einem „dauerhaften“ Wegfall von Arbeitsplätzen führen, lässt sich allgemein kaum beantworten. Einerseits ist damit zu rechnen, dass nach der Aufhebung oder zumindest Lockerung der Einschränkungen die Wirtschaft wieder anspringt und die Auftragslage und damit die Umsatzzahlen wieder besser werden. Wenn die aktuellen Beschränkungen aber noch Wochen oder gar Monate andauern, werden wohl auch die Umsatzeinbußen und die Kaufzurückhaltung der Verbraucher weiter anhalten. Auch ist nicht damit zu rechnen, dass Verbraucher nach einem möglichen Wegfall der Einschränkungen als erstes an die Anschaffung eines neuen Autos denken. Daran dürften auch eventuelle Kaufprämien oder die schon umgesetzte Senkung der Mehrwertsteuer nichts ändern. Schließlich haben Viele mit einem geringeren Einkommen wegen Kurzarbeit, Entlassung oder Auftragsrückgängen zu kämpfen. Insofern kommt es hier sehr stark auf die Umstände des Einzelfalles an.
Als „milderes Mittel“, das vorrangig vor einer Kündigung einzusetzen ist, gilt vor allem die Kurzarbeit. Bis jetzt konnten Entlassungen oft durch Kurzarbeit vermieden werden, da hierdurch die Personalkosten massiv gesenkt werden konnten. Je länger die Krise und der Lockdown aber andauern, desto weniger wird diese Maßnahme ausreichen. Schließlich geht es nicht nur um Personalkosten sondern auch um sonstige Kosten wie die Miete für das Betriebsgelände, Versicherungen, Strom und Wasser etc.
Alternative Freiwilliges Ausscheiden:
Viele Unternehmen versuchen, zur Vermeidung einer Kündigung und eines dann drohenden Gerichtsverfahrens über die Wirksamkeit der Kündigung aufgrund einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers Mitarbeiter zu einem freiwilligen Ausscheiden zu bewegen. Je nach Situation des betroffenen Mitarbeiters (Alter, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, etc.) kann sich die Annahme eines solchen Angebots lohnen. Denn Arbeitgeber sind in diesem Zusammenhang oft verhandlungsbereit, was bezahlte Freistellung, Abfindung und Zeugnis betrifft.
Was sollten Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
Wenn bei Ihrem Arbeitgeber mit Stellenstreichungen und Entlassungen zu rechnen ist, warten Sie nicht, sondern kommen Sie gleich zu einer Beratung zu uns. Wir besprechen mit Ihnen anhand der konkreten Situation, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie am Besten vorgehen sollten. Auch verhandeln wir auf Wunsch mit Ihrem Arbeitgeber über die Abfindung, eine bezahlte Freistellung und das Zeugnis.
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, kommen Sie möglichst schnell zu uns, da Sie nur 3 Wochen Zeit haben, um gegen die Kündigung vorzugehen. Wir besprechen mit Ihnen die Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen, reichen bei Gericht Klage gegen die Kündigung ein und versuchen – wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist – eine möglichst hohe Abfindung für Sie herauszuholen.
Rufen Sie am Besten gleich an und vereinbaren einen Termin. Meist ist ein Termin schon am nächsten Tag möglich.
0711 / 7 22 34 39 0
tanja.fuss@anwaltskanzlei-fuss.de
https://anwaltskanzlei-fuss.de
Weitere Informationen zu mir und meiner Kanzlei sowie weitere Ratgeber bzw. Rechtstipps / Blogartikel finden Sie auf unserer Kanzleihomepage.
Corona: Droht eine Welle von betriebsbedingten Kündigungen?
Situation:
Im Raum Stuttgart sind diverse bekannte Automobilunternehmen und ihre Zulieferer ansässig: Von Daimler-Benz bzw. Mercedes und Porsche bis hin zu Mahle, Bosch und Conti. Diese haben bisher für gut bezahlte und scheinbar sichere Jobs gesorgt. Im Zuge der Corona-Pandemie kam es bei vielen zu Kurzarbeit. Wenn der Lockdown nicht bald beendet und die Wirtschaft wieder hochgefahren wird, könnte es auch hier zu betriebsbedingten Kündigungen kommen. Verschärfend kommt hinzu, dass es in der Autoindustrie schon vor Corona wegen der zunehmenden Bedeutung von Elektromobilität Probleme gab. Diese haben sich durch Corona nun massiv verschärft.
Aber auch andere Branchen sind unter Druck: Fluggesellschaften wie Lufthansa, Zeitarbeitsunternehmen, Restaurants, Theater, Konzert- und Musicalanbieter, Schausteller, Fitness-Clubs und viele mehr.
Viele Arbeitnehmer befürchten daher einen massiven Jobabbau und den Verlust ihres Arbeitsplatzes.
Voraussetzungen für eine betriebsbedingte Kündigung:
Voraussetzung für eine betriebsbedingte Kündigung ist neben einer richtigen Sozialauswahl vor allem der dauerhafte Wegfall der betroffenen Arbeitsplätze und das Fehlen so genannter „milderer Mittel“.
Ob die Corona-Pandemie und die damit zusammenhängenden Einschränkungen des Wirtschaftslebens zu einem „dauerhaften“ Wegfall von Arbeitsplätzen führen, lässt sich allgemein kaum beantworten. Einerseits ist damit zu rechnen, dass nach der Aufhebung oder zumindest Lockerung der Einschränkungen die Wirtschaft wieder anspringt und die Auftragslage und damit die Umsatzzahlen wieder besser werden. Wenn die aktuellen Beschränkungen aber noch Wochen oder gar Monate andauern, werden wohl auch die Umsatzeinbußen und die Kaufzurückhaltung der Verbraucher weiter anhalten. Auch ist nicht damit zu rechnen, dass Verbraucher nach einem möglichen Wegfall der Einschränkungen als erstes an die Anschaffung eines neuen Autos denken. Daran dürften auch eventuelle Kaufprämien oder die schon umgesetzte Senkung der Mehrwertsteuer nichts ändern. Schließlich haben Viele mit einem geringeren Einkommen wegen Kurzarbeit, Entlassung oder Auftragsrückgängen zu kämpfen. Insofern kommt es hier sehr stark auf die Umstände des Einzelfalles an.
Als „milderes Mittel“, das vorrangig vor einer Kündigung einzusetzen ist, gilt vor allem die Kurzarbeit. Bis jetzt konnten Entlassungen oft durch Kurzarbeit vermieden werden, da hierdurch die Personalkosten massiv gesenkt werden konnten. Je länger die Krise und der Lockdown aber andauern, desto weniger wird diese Maßnahme ausreichen. Schließlich geht es nicht nur um Personalkosten sondern auch um sonstige Kosten wie die Miete für das Betriebsgelände, Versicherungen, Strom und Wasser etc.
Alternative Freiwilliges Ausscheiden:
Viele Unternehmen versuchen, zur Vermeidung einer Kündigung und eines dann drohenden Gerichtsverfahrens über die Wirksamkeit der Kündigung aufgrund einer Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers Mitarbeiter zu einem freiwilligen Ausscheiden zu bewegen. Je nach Situation des betroffenen Mitarbeiters (Alter, Chancen auf dem Arbeitsmarkt, etc.) kann sich die Annahme eines solchen Angebots lohnen. Denn Arbeitgeber sind in diesem Zusammenhang oft verhandlungsbereit, was bezahlte Freistellung, Abfindung und Zeugnis betrifft.
Was sollten Sie tun, wenn Sie betroffen sind?
Wenn bei Ihrem Arbeitgeber mit Stellenstreichungen und Entlassungen zu rechnen ist, warten Sie nicht, sondern kommen Sie gleich zu einer Beratung zu uns. Wir besprechen mit Ihnen anhand der konkreten Situation, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie am Besten vorgehen sollten. Auch verhandeln wir auf Wunsch mit Ihrem Arbeitgeber über die Abfindung, eine bezahlte Freistellung und das Zeugnis.
Wenn Sie eine betriebsbedingte Kündigung erhalten haben, kommen Sie möglichst schnell zu uns, da Sie nur 3 Wochen Zeit haben, um gegen die Kündigung vorzugehen. Wir besprechen mit Ihnen die Chancen, gegen die Kündigung vorzugehen, reichen bei Gericht Klage gegen die Kündigung ein und versuchen – wenn eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist – eine möglichst hohe Abfindung für Sie herauszuholen.
Rufen Sie am Besten gleich an und vereinbaren einen Termin. Meist ist ein Termin schon am nächsten Tag möglich.
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Tanja Fuß
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