Update zu Coronavirus und den rechtlichen Folgen - Zuschüsse, KfW-Kredite, etc.

26.03.2020, Autor: Frau Tanja Fuß / Lesedauer ca. 2 Min. (126 mal gelesen)
Bei der Beantragung von Zuschüssen und KfW-Krediten sind diverse Voraussetzungen zu beachten, Anträge zu stellen, Formulare auszufüllen und Belege beizufügen. Bei falschen Angaben droht ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug.

Update zu Coronavirus und den rechtlichen Folgen im Arbeitsrecht und Vertragsrecht – Beantragung von Zuschüssen und KfW-Krediten, Bescheinigungen für Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeit, etc.

Bisherige wichtige Aspekte:

Über die Themen Lohnanspruch bzw. Lohnausfall von Arbeitnehmern bzw. Verdienstausfall von Selbständigen u. Freiberuflern bei einer Quarantäne oder staatlich angeordneten Schließung, geschlossene Kitas, Kurzarbeit, Abbau von Überstunden und Urlaub, Home-Office, Störungen im Betriebsablauf bis hin zu Lieferverzug und der Stornierung von Verträgen bzw. Absage von Veranstaltungen konnten Sie sich bereits in meinen vorherigen Rechtstipps informieren.

Neue staatliche Hilfen (Zuschüsse, KfW-Kredite):

Vor Kurzem wurden nun staatliche Hilfen beschlossen, von KfW-Krediten mit staatlichen Bürgschaften über nicht rückzahlbare Zuschüsse bis hin zu einem verlängerten und vereinfachten Kurzarbeitergeld. Auch wenn Politiker gerne von einer unbürokratischen Hilfe sprechen, sind jeweils Voraussetzungen zu beachten, Formulare und Anträge im Behördendeutsch auszufüllen bzw. zu stellen und Belege beizufügen.

Voraussetzungen:

So muss etwa bei den Zuschüssen für Soloselbständige und Einzelunternehmer eine existenzbedrohende wirtschaftliche Lage vorliegen. Es muss geprüft werden, ob kurzfristig verfügbares (also nicht langfristig oder zu privilegierten Zwecken angelegtes) Privatvermögen vorhanden ist, das vorrangig zur Überbrückung eingesetzt werden muss. Weiter ist zu klären, bei welcher Behörde und wie (online, schriftlich) der Antrag einzureichen ist.

Strafbarkeit bei falschen Angaben:

Bei der Beantragung von staatlichen Hilfen sollte man unbedingt auf wahrheitsgemäße Angaben achten, da sonst ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug droht.

Empfehlung:

Wenn Sie betroffen sind, rufen Sie daher am besten gleich bei uns an und vereinbaren einen Termin für eine individuelle – persönliche oder telefonische – Beratung. Wir klären nicht nur rechtliche Fragen sondern unterstützen Sie bei Bedarf auch beim Beantragen von Krediten und Zuschüssen, beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare und Anträge sowie beim Erstellen sonstiger Dokumente wie etwa der Bescheinigung von Arbeitgebern für Arbeitnehmer für den Weg zur Arbeit im Falle einer Ausgangssperre. Wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten einer Beratung übernimmt, können wir Ihnen auch Beratungen zum Pauschalpreis anbieten, etwa eine Erstberatung bis zu 30 Minuten für 59,50 €.

0711 / 7 22 34 39 0

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